Pallade Veneta - EuGH: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen

EuGH: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen


EuGH: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen
EuGH: Vertrag mit Selbstständigen darf nicht von sexueller Orientierung abhängen / Foto: Wojtek Radwanski - AFP/Archiv

Ein Vertrag mit einem selbstständig Tätigen darf nicht wegen dessen sexueller Orientierung abgelehnt werden. Dies zu erlauben, nähme dem Diskriminierungsverbot und der entsprechenden europäischen Richtlinie die praktische Wirksamkeit, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Er antwortete mit seinem Urteil auf Fragen eines polnischen Gerichts. (Az. C-356/21)

Textgröße ändern:

Dieses muss über die Klage eines früheren freien Mitarbeiters beim Fernsehen entscheiden. Er veröffentlichte zusammen mit seinem Lebensgefährten ein Lied, das für Toleranz warb. Wenig später beendete der Sender die langjährige Zusammenarbeit, woraufhin der Mann in Warschau vor Gericht zog. Er klagte auf die Zahlung von umgerechnet etwa zehntausend Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Gericht in Warschau zweifelt an der polnischen Regelung, mit der die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wurde. Demnach kann bei der Wahl eines Vertragspartners die sexuelle Ausrichtung berücksichtigt werden. Das Gericht war unsicher, wie weit Selbständige unter den Schutz der Richtlinie fielen. Es setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts.

Dieser antwortete nun, dass die Richtlinie alle diskriminierenden Hindernisse für den Zugang zur Sicherung des Lebensunterhalts beseitigen solle und auch für die Möglichkeit, durch Arbeit einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten - egal auf welcher Rechtsgrundlage. Allerdings gelte sie nicht für alle Tätigkeiten - die bloße Lieferung von Waren beispielsweise falle nicht darunter.

Es komme darauf an, dass die Arbeit im Rahmen einer stabilen Rechtsbeziehung ausgeübt werde. Ob dies im vorliegenden Fall so sei, müsse das polnische Gericht entscheiden. Auch Selbstständige könnten in eine schwierige Situation geraten, wenn der bisherige Vertragspartner die Zusammenarbeit beende. Diese könnte mit der eines entlassenen Arbeitnehmers vergleichbar sein.

Die Entscheidung, den Vertrag wegen Homosexualität nicht zu verlängern, falle seiner Auffassung nach in den Geltungsbereich der Richtlinie, erklärte der EuGH - abschließend müsse dies für den konkreten Fall aber das polnische Gericht beurteilen. Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass Diskriminierung vorliegt, könne diese hier nicht gerechtfertigt werden. Die polnische Regelung sei nicht notwendig, um die Vertragsfreiheit zu garantieren.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus

Die Produktion im Baugewerbe hat im August stark angezogen. Im Vergleich zum Vormonat legte sie nach vorläufigen Zahlen um 9,3 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Auch die Industrieproduktion entwickelte sich demnach leicht positiv, während die Energieproduktion zurückging. Das gesamte Produzierende Gewerbe steigerte seinen Output so um 2,0 Prozent.

Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt

Weil er während der Schülerproteste in Frankreich aus nächster Nähe eine Tränengasgranate auf einen 14-Jährigen abgefeuert hat, ist ein Polizist wegen Gewaltanwendung angeklagt worden. Der Beamte sei nach dem Vorfall in Saint-Ouen-l'Aumône nordwestlich von Paris nicht in Untersuchungshaft genommen sondern unter richterliche Aufsicht gestellt worden, teilte ein örtlicher Staatsanwalt am Dienstag mit.

Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt

Die russische Justiz hat ein Verfahren gegen die Leiterin eines Kinderhospizes eingestellt, der die Verbreitung von Falschinformationen über die russische Armee vorgeworfen worden war. Die Ermittlungen gegen Lida Moniawa seien "mangels strafrechtlich relevanter Tatbestände" beendet worden, sagte ihr Anwalt Michail Birjukow am Dienstag. Ihre Organisation bestätigte die Einstellung des Verfahrens und erklärte: "Es grenzt an ein Wunder!"

Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor

Das auf Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte französische Startup Mistral hat die Einführung eines neuen Modells angekündigt, mit dem das Unternehmen im KI-Wettrennen Boden gutmachen will. Das neue Modell ML4 werde es Nutzern erlauben, die Parameter der KI anzupassen, teilte Mistral am Dienstag mit. Dies soll demnach nicht nur eine bessere Leistung ermöglichen - sondern auch mehr Sicherheit für Kunden, die ihre Daten privat halten wollen.

Textgröße ändern: