Pallade Veneta - Gebäude- und Wohnungszählung für Zensus beendet

Gebäude- und Wohnungszählung für Zensus beendet


Gebäude- und Wohnungszählung für Zensus beendet
Gebäude- und Wohnungszählung für Zensus beendet / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Mit den Befragungen der Gebäude- und Wohnungszählung für Bürgerinnen und Bürger ist nach rund acht Monaten auch der zweite Teil des Zensus 2022 zu Ende gegangen. Bundesweit hätten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum seit dem 15. Mai vergangenen Jahres 24,2 Millionen Meldungen zu Gebäuden oder Wohnungen übermittelt, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit.

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Bis auf wenige Nachlieferungen sei die Erhebung damit abgeschlossen. Wohnungsunternehmen seien jedoch weiterhin verpflichtet, noch ausstehende Meldungen an die jeweils zuständigen statistischen Landesämter zu erbringen.

Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung liefern demnach Zahlen zur Verteilung von Wohngebäuden und Wohnungen in ganz Deutschland. Zum ersten Mal ist es damit laut Statistikamt möglich, einen flächendeckenden Überblick über die Nettokaltmieten sowie Dauer und Gründe für Leerstände zu gewinnen. Zudem wurden aktuelle Informationen zu Energieträgern und Heizungsarten ermittelt.

Mit 82 Prozent machten dabei die meisten Menschen ihre Angaben über einen Onlinefragebogen. In den kommenden Monaten sollen die Daten nun zur weiteren Verarbeitung aufbereitet werden. Die Befragung der Haushalte - der andere Befragungsteil des Zensus 2022 - endete bereits im November 2022. Hier machten insgesamt 11,7 Millionen Menschen Angaben.

"Mit der Bevölkerungs- sowie der Gebäude- und Wohnungszählung sind nun beide Befragungen des Zensus 2022 erfolgreich abgeschlossen", erklärte die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand. Das sei ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Veröffentlichung der Ergebnisse.

Insgesamt wurden beim Zensus mehr als 30 Millionen Menschen zu verschiedenen Themen wie Bildung, der Wohnsituation oder dem Beruf befragt. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, war gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet, bei Nichtteilnahme oder Nichteinhaltung der Fristen drohten Bußgelder. Die Bevölkerungsbefragung ist Teil einer EU-weiten Erhebung.

O.Pileggi--PV

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