Pallade Veneta - Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus

Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus


Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus
Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus

Die Pläne der EU-Kommission für ein europaweites Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten auf die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards gehen deutlich über die deutschen Regeln hinaus. In dem EU-Entwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag, ist eine Schwelle von 500 Beschäftigten vorgesehen, ab der Unternehmen dafür sorgen sollen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden.

Textgröße ändern:

Für sensible Branchen wie Textilien, Lebensmittel und Mineralien soll laut Entwurf der EU-Kommission unter Umständen bereits eine Grenze von 250 Mitarbeitenden gelten. Das Gesetz in Deutschland soll hingegen ab 2023 zunächst für Firmen mit mindestens 3000 und ein Jahr später ab 1000 Mitarbeitenden gelten. Im Sommer vergangenen Jahres war in Deutschland dieses sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.

Trotz des weiter reichenden Vorschlags der EU-Kommission bliebe es bei einer nicht allzu hohen Zahl von betroffenen Unternehmen. Denn für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll das EU-weite Lieferkettengesetz nicht gelten. Dies würde "ein großes Schlupfloch schaffen", da 99 Prozent der in Europa tätigen Unternehmen zu den KMU zählten, kritisierte die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini und bezog sich dabei auf Zahlen der EU-Kommission.

Die Kommission will die europäischen Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Unternehmen aus Drittländern müssten sich an die Regeln halten, wenn sie einen bestimmten Nettoumsatz in der EU erwirtschaften.

Unter bestimmten Umständen sollen europäische Firmen auch für Verstöße der Zulieferer haften. Dies ist vorgesehen, wenn es sich um "regelmäßige, andauernde" Beziehungen zwischen der europäischen Firma und dem Zulieferer handelt. In Deutschland hingegen sind nur direkte Zulieferer betroffen und eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission will den Entwurf voraussichtlich am Mittwoch vorlegen. Bis zur Präsentation sind noch Änderungen an dem Text denkbar. Gelten würde das Gesetz für rund 13.000 europäische Firmen und 4000 Firmen aus Drittländern, schätzt die Kommission.

"Der Vorschlag übertrifft die schlimmsten Befürchtungen", sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). "Nach deutschem Gesetz sind ab 2024 rund 4000 deutsche Betriebe betroffen, der Kommissionsvorschlag bedeutet 14.000", sagte der CDU-Politiker.

Deutschland ist zur Umsetzung von EU-Recht verpflichtet. Bei einem europäischen Gesetz, das über die nationalen Regeln hinausgeht, muss die Regierung das deutsche Gesetz anpassen.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Dax-Dividenden steigen auf neues Rekordniveau

Die im Deutschen Aktienindex (Dax) gelisteten Konzerne schütten in diesem Jahr trotz der anhaltenden Konjunkturkrise mehr Geld an ihre Aktionäre aus als je zuvor. Insgesamt zahlen die 40 Dax-Konzerne 55,3 Milliarden Euro an Dividenden aus, ergab eine am Sonntag vom Beratungsunternehmen EY veröffentlichte Analyse. Dies entspricht demnach im Vergleich zum Vorjahr 3,1 Milliarden Euro oder 5,9 Prozent mehr.

"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt

Die Astronauten der Artemis-2-Mission haben mehr als die halbe Strecke zum Mond zurückgelegt und einen fantastischen Blick auf den Erdtrabanten wie auch die Erde. "Wir können den Mond gerade aus der Luke sehen, es ist ein wunderschöner Anblick", sagte die US-Astronautin Christina Koch am Samstagmorgen (MESZ) während einer Live-Übertragung der Nasa. Die US-Raumfahrtbehörde veröffentlichte derweil faszinierende Aufnahmen von der Erde, die von der Orion-Raumkapsel aus aufgenommen wurden.

Deutschland und weitere Länder fordern EU zu Prüfung von Übergewinnsteuer auf

Deutschland und vier andere europäische Staaten haben die EU aufgefordert, Maßnahmen für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zu prüfen. Eine solche sei bereits 2022 als Notfallreaktion auf hohe Energiepreise genutzt worden, heißt es in einem Brief an EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag. "Angesichts der derzeitigen Marktverzerrungen und finanzpolitischen Zwänge" sollte die Europäische Kommission nun "zügig" ein ähnliches EU-weites Instrument ausarbeiten.

ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert

Der ADAC hat nach knapp drei Tagen ein vorläufiges negatives Fazit zu der von der Bundesregierung eingeführten Preisregel für Tankstellen gezogen. "Aus Sicht des ADAC hat die Umstellung auf das sogenannte Österreich-Modell das hohe Preisniveau nicht reduziert", erklärte der Club am Freitag. "Stattessen hat es die Entwicklung nach oben eher befördert."

Textgröße ändern: