Pallade Veneta - Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus

Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus


Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus
Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus

Die Pläne der EU-Kommission für ein europaweites Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten auf die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards gehen deutlich über die deutschen Regeln hinaus. In dem EU-Entwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag, ist eine Schwelle von 500 Beschäftigten vorgesehen, ab der Unternehmen dafür sorgen sollen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden.

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Für sensible Branchen wie Textilien, Lebensmittel und Mineralien soll laut Entwurf der EU-Kommission unter Umständen bereits eine Grenze von 250 Mitarbeitenden gelten. Das Gesetz in Deutschland soll hingegen ab 2023 zunächst für Firmen mit mindestens 3000 und ein Jahr später ab 1000 Mitarbeitenden gelten. Im Sommer vergangenen Jahres war in Deutschland dieses sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.

Trotz des weiter reichenden Vorschlags der EU-Kommission bliebe es bei einer nicht allzu hohen Zahl von betroffenen Unternehmen. Denn für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll das EU-weite Lieferkettengesetz nicht gelten. Dies würde "ein großes Schlupfloch schaffen", da 99 Prozent der in Europa tätigen Unternehmen zu den KMU zählten, kritisierte die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini und bezog sich dabei auf Zahlen der EU-Kommission.

Die Kommission will die europäischen Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Unternehmen aus Drittländern müssten sich an die Regeln halten, wenn sie einen bestimmten Nettoumsatz in der EU erwirtschaften.

Unter bestimmten Umständen sollen europäische Firmen auch für Verstöße der Zulieferer haften. Dies ist vorgesehen, wenn es sich um "regelmäßige, andauernde" Beziehungen zwischen der europäischen Firma und dem Zulieferer handelt. In Deutschland hingegen sind nur direkte Zulieferer betroffen und eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission will den Entwurf voraussichtlich am Mittwoch vorlegen. Bis zur Präsentation sind noch Änderungen an dem Text denkbar. Gelten würde das Gesetz für rund 13.000 europäische Firmen und 4000 Firmen aus Drittländern, schätzt die Kommission.

"Der Vorschlag übertrifft die schlimmsten Befürchtungen", sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). "Nach deutschem Gesetz sind ab 2024 rund 4000 deutsche Betriebe betroffen, der Kommissionsvorschlag bedeutet 14.000", sagte der CDU-Politiker.

Deutschland ist zur Umsetzung von EU-Recht verpflichtet. Bei einem europäischen Gesetz, das über die nationalen Regeln hinausgeht, muss die Regierung das deutsche Gesetz anpassen.

E.Magrini--PV

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