Pallade Veneta - Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig

Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig


Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig
Aufhebungsvertrag "zur sofortigen Annahme" zulässig

Arbeitgeber dürfen Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag zur sofortigen Annahme anbieten. Dies sei kein Verstoß gegen das "Gebot fairen Verhandelns", entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Für den Fall der Verweigerung darf der Arbeitgeber demnach auch weitere Schritte wie eine Strafanzeige ankündigen, wenn diese nach den gegebenen Umständen ernsthaft in Betracht kommen. (Az: 6 AZR 333/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin war Teamkoordinatorin Verkauf im Bereich Haustechnik ihrer Firma. Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde sie mit dem Vorwurf konfrontiert, in der unternehmensinternen EDV bestimmte Einkaufspreise herabgesetzt zu haben, um so einen höheren Verkaufsgewinn vorzutäuschen und ihre eigenen Erfolge zu schönen. Der Arbeitgeber bot eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags mit einer Frist von acht Tagen an. Dies sollte sie sofort unterschreiben.

Die Teamkoordinatorin tat dies nach einer zehnminütigen Schweigepause. Mit ihrer Klage macht sie geltend, der Aufhebungsvertrag sei unwirksam. Sie habe keine Bedenkzeit gehabt und sich auch keinen rechtlichen Rat holen können. Zudem seien ihr eine Strafanzeige und eine fristlose Kündigung angedroht worden.

Doch der Aufhebungsvertrag ist wirksam, wie das BAG urteilte. Dass Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag "nur zur sofortigen Annahme" unterbreiten, sei zulässig.

Ob die von der Klägerin behaupteten Drohungen so geäußert wurden, war umstritten. Doch selbst wenn dies stimmt, ändert dies nach dem Erfurter Urteil nichts. Denn es seien keine Drohungen, die nur der Einschüchterung dienten. "Ein verständiger Arbeitgeber durfte im vorliegenden Fall sowohl die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen." Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot fairen Verhandelns liege nicht vor.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Minister Frei sieht Einigung mit SPD über Bürgergeldreform - Beschluss am Mittwoch

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sieht die Bedenken der Union gegen den Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Bürgergeldreform ausgeräumt. "Wir haben uns über alle offenen Punkte verständigen können", sagte Frei am Montag nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstands in Berlin. Er gehe davon aus, dass die Reform am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden könne.

Verbrenner-Aus: Brüssel legt Dienstag Vorschläge vor - Ökonomen gegen Lockerung

Die EU-Kommission will wie geplant am Dienstag ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der CO2-Vorgaben für Neuwagen vorlegen. Erwartet wurde eine deutliche Lockerung der als "Verbrenner-Aus" bekannten Regelungen. Führende Ökonominnen und Ökonomen kritisierten diesen Kurs am Montag scharf. Der Beratungsfirma EY zufolge könnte sich das weitere Festhalten am Verbrenner jedoch auch auszahlen.

Deutsche Nordsee-Fischer dürfen 2026 weniger Hering und Kabeljau fangen

Die deutschen Nordsee-Fischer dürfen im kommenden Jahr weniger Hering, Kabeljau und Seelachs fangen. Die erlaubten Fangmengen sinken nach einer Vereinbarung der EU mit Norwegen und Großbritannien deutlich, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Wissenschaftler warnen seit Jahren, dass die Arten durch Überfischung und die Folgen des Klimawandels bedroht werden.

Trotz Protest Frankreichs: Brüssel will Mercosur-Abkommen dieses Jahr abschließen

Die EU-Kommission bleibt bei ihren Plänen für einen Abschluss des Handelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten noch in diesem Jahr - trotz anhaltender Proteste aus Frankreich. "Die Kommission erwartet weiter, das EU-Mercosur-Abkommen bis Ende 2025 zu unterzeichnen", teilte ein Kommissionssprecher am Montag mit. Die Bundesregierung hält den raschen Abschluss für "dringend notwendig" und hofft auf die nötige Mehrheit der EU-Staaten.

Textgröße ändern: