Pallade Veneta - Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen

Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen


Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen
Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, antwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag auf Fragen des Landgerichts Ravensburg. Dieses muss über eine Klage gegen Mercedes-Benz wegen des Thermofensters entscheiden. (Az. C-100/21)

Textgröße ändern:

Mit der in vielen Modellen verschiedener Hersteller verwendeten Software wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters, also bei höheren und niedrigeren Temperaturen, stoßen die Wagen dann mehr Schadstoffe aus.

Die Autobauer geben an, dass die Technik notwendig sei, um den Motor vor Verschleiß, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Kunden wiederum argumentieren vor Gericht damit, dass sie das Auto nicht gekauft hätten, wenn sie von einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätten.

Der EuGH entschied bereits in einem früheren Urteil, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle. Er ließ aber eine Ausnahme zu, nämlich wenn der Motor und somit die Insassen damit vor plötzlich auftretenden Gefahren geschützt würden. Nun erklärte er, für den vorliegenden konkreten Fall müsse das Ravensburger Gericht selbst feststellen, ob die Technik in diesem Wagen als unzulässig einzustufen sei.

Das Gericht in Luxemburg wies darauf hin, dass eine Typgenehmigung nur erteilt werden dürfe, wenn das Auto der EU-Verordnung über Schadstoffe entspreche. Der Hersteller sei dazu verpflichtet, dem einzelnen Käufer eine Bescheinigung darüber auszuhändigen. Damit würde bestätigt, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Baus mit dem Recht im Einklang stehe.

Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte die deutschen Gerichte noch lange beschäftigen. Allein am Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegen noch 1900 Dieselfälle, die allerdings nicht alle mit dem Thermofenster zu tun haben. Bislang waren Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters allein in Deutschland höchstrichterlich verneint worden. Anders als bei der Betrugssoftware im sogenannten Dieselskandal sah der Bundesgerichtshof hier keine vorsätzliche Schädigung der Käufer durch die Hersteller, sondern höchstens Fahrlässigkeit.

Nach dem neuen EuGH-Urteil kann ein fahrlässiges Verhalten für Schadenersatzansprüche aber genügen. Der Gerichtshof erklärte, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vorschriften für Schadenersatz festlegen müssten. Dabei dürfe es dem Käufer nicht übermäßig erschwert werden, sein Recht durchzusetzen. Ob der Vorteil angerechnet werden müsse, den er durch das bisherige Fahren des Autos bekommen habe, müsse im konkreten Fall das Landgericht Ravensburg entscheiden.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Vaterschaftsanerkennung durch Transmann vor einigen Jahren kann unwirksam sein

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind durch einen Transmann ist unter Umständen unwirksam. Das betrifft die Zeit vor dem Selbstbestimmungsgesetz 2024, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Babys rechtlich noch als Frau galt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Die Anerkennung werde auch nicht dadurch wirksam, dass schon mehr als fünf Jahre vergingen. (Az. XII ZB 456/25)

Experten: Bundesregierung beim Bürokratieabbau auf gutem Weg

Die Bundesregierung ist nach Ansicht von Experten beim Abbau der Bürokratie auf einem guten Weg - entscheidend ist nun die konkrete Umsetzung. Mit den Modernisierungsprogrammen sowie dem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen habe die Bundesregierung wichtige Reformprogramme auf den Weg gebracht, stellte der sogenannte Normenkontrollrat (NKR) in seinem am Donnerstag vorgelegten Jahresbericht fest. "Die Richtung stimmt." Jetzt müssten aus Strategien aber konkrete Ergebnisse werden. Gleiches gelte für die geplanten, tiefgreifenden Strukturreformen.

Wirtschaftsministerium hebt Regierungsprognose 2026 auf 1,3 Prozent an

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr stark nach oben korrigiert. Für 2026 werde nun 1,3 Prozent Wachstum erwartet, wie das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) am Donnerstag mitteilte. In der Frühjahrsprojektion war das Ministerium noch von 0,5 Prozent ausgegangen.

AOK: Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen deutlich gestiegen

Die Fehlzeiten am Arbeitsplatz wegen psychischer Erkrankungen sind nach Angaben der Krankenkasse AOK deutlich gestiegen. Binnen zehn Jahren erhöhten sich die Fehlzeiten um 42 Prozent, wie die AOK am Donnerstag mitteilte. 2016 waren demnach noch 284 Arbeitsunfähigkeitstage je 100 AOK-Mitglieder zu verzeichnen - 2025 dann 403 Tage je 100 Mitglieder.

Textgröße ändern: