Pallade Veneta - Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden

Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden


Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden
Bund und Länder beschließen Hilfen für Heizöl- und Pellet-Kunden / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Bund und Länder haben sich endgültig auf die Auszahlung von Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl, Holzpellets und ähnlichen Rohstoffen heizen. Über die Details der entsprechenden Vereinbarung bestehe nun Einigkeit, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag. Haushalte erhalten demnach rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung, "wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten". Der Beginn der Auszahlungen steht noch nicht fest.

Textgröße ändern:

Die Hilfen richten sich an Privathaushalte, die von stark gestiegenen Preisen betroffen waren und zugleich nicht von der Gaspreisbremse profitieren. Die Bundesregierung hatte dafür einen Härtefallfonds im Umfang von 1,8 Milliarden Euro aufgelegt. Die Anträge für Zahlungen aus dem Topf sollen nun bald gestellt werden können.

Voraussetzung ist laut Wirtschaftsministerium, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und ähnlichem im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Für Heizöl haben Bund und Länder etwa 71 Cent pro Liter angesetzt, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. Der Anspruch muss sich auf mindestens 100 Euro belaufen. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 2000 Euro pro Haushalt. Wenn etwa Vermieter als "Zentralantragsteller" auftreten und beispielsweise für ein ganzes Gebäude Hilfen beantragen, sinkt der maximale Erstattungsbetrag auf 1000 Euro pro Haushalt.

Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer, wie das Ministerium weiter mitteilte. Diese müssten der vorläufigen Einigung mit dem Bund noch formell zustimmen und die Antragsverfahren entwickeln. "Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen", hieß es weiter. "Hierbei können sich zwischen den Ländern zeitliche Unterschiede ergeben."

A.Rispoli--PV

Empfohlen

LEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention

Der rumänische Unternehmer Alex Bodi verbindet seine aktuellen internationalen Investitions- und Wachstumspläne mit einem ausdrücklichen Schwerpunkt auf Geldwäscheprävention. Die vertragliche Zusammenarbeit mit CRIF soll eine belastbare Grundlage für die Prüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Unternehmensverbindungen schaffen. Vorrangiges Ziel ist die kontinuierliche Einhaltung der jeweils geltenden AML-Vorschriften – und damit der Schutz seiner wirtschaftlichen Projekte vor vermeidbaren rechtlichen, finanziellen und Reputationsrisiken.

Regierung: Wirtschaft im Aufschwung - Wachstum aber nicht selbsttragend

Die Bundesregierung sieht die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs: Das Wirtschaftsministerium hob seine Prognose für das laufende Jahr um 0,8 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent an. Dafür verantwortlich seien jedoch maßgeblich die hohen staatlichen Ausgaben sowie Sondereffekte, von denen die Exportwirtschaft profitiert habe, heißt es in der Herbstprojektion. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, das Wachstum sei nicht selbsttragend - sie drang auf Sozial- und Arbeitsmarktreformen.

Italo-Einstieg: Erfolg für DB in Gerichtsstreit gegen Beschluss von Netzagentur

Erfolg für die Deutsche Bahn im Ringen um den Markteinstieg der italienischen Bahngesellschaft Italo: Die DB muss ihren Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken. Das Verwaltungsgericht Köln stufte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als rechtswidrig ein. Auch die Vorgabe, Konkurrenten an Bahnhöfen Platz für Lounges anbieten zu müssen, lehnte das Gericht ab. Die Bahn erklärte, das Urteil schaffe Klarheit.

Vaterschaftsanerkennung durch Transmann vor einigen Jahren kann unwirksam sein

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind durch einen Transmann ist unter Umständen unwirksam. Das betrifft die Zeit vor dem Selbstbestimmungsgesetz 2024, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Babys rechtlich noch als Frau galt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Die Anerkennung werde auch nicht dadurch wirksam, dass schon mehr als fünf Jahre vergingen. (Az. XII ZB 456/25)

Textgröße ändern: