Pallade Veneta - Mieterin muss Jobcenter womöglich Kosten für Notunterkunft der Untermieter ersetzen

Mieterin muss Jobcenter womöglich Kosten für Notunterkunft der Untermieter ersetzen


Mieterin muss Jobcenter womöglich Kosten für Notunterkunft der Untermieter ersetzen
Mieterin muss Jobcenter womöglich Kosten für Notunterkunft der Untermieter ersetzen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Im Streit zwischen dem Hamburger Jobcenter und einer früheren Mieterin um 38.000 Euro muss das Landgericht der Hansestadt neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er das landgerichtliche Urteil teilweise aufgehoben habe. Das Jobcenter will Geld zurück, das es für die Unterbringung der früheren Untermieter der Mieterin in einer Notunterkunft ausgab. (Az. VIII ZR 303/21)

Textgröße ändern:

Sie hatte die Wohnung selbst gemietet und 2017 an eine vierköpfige Familie untervermietet, die Sozialleistungen bezog. Das Jobcenter überwies Miete, Heiz- und Betriebskosten an die ursprüngliche Mieterin. Ein halbes Jahr später kündigte der Vermieter der Mieterin aber die Wohnung wegen aus seiner Sicht unerlaubter Untervermietung, später noch einmal wegen Zahlungsrückständen.

Die Untermieter-Familie musste ausziehen. Da sie keine neue Wohnung fand, wurde sie für 22 Monate in einer Notunterkunft untergebracht, für die das Jobcenter insgesamt 54.000 Euro zahlte. Das Jobcenter klagte gegen die Mieterin, die der Familie die frühere Wohnung zur Untermiete überlassen hatte, um das Geld zurückzubekommen.

Das Amtsgericht gab dem Jobcenter größtenteils recht. In der Berufung vor dem Landgericht verlor es aber. Dieses erklärte, dass die Mieterin zwar gegenüber dem Familienvater als Untermieter auf Schadenersatz hafte, weil sie die Nichterfüllung des Untermietvertrags zu vertreten habe. Die deutlich höheren Kosten für eine Notüberbringung müsse sie aber nicht übernehmen.

Gegen dieses Urteil zog das Jobcenter vor den BGH. Es fordert nun noch knapp 38.000 Euro, die es an Mehrkosten gehabt habe. Der BGH erklärte, dass die Mieterin hier grundsätzlich doch in einem gewissen Rahmen hafte. Sie habe der Familie die Wohnung nicht mehr zur Verfügung stellen können, obwohl sie sich dazu vertraglich verpflichtet habe. Die Kosten für die Notunterbringung stünden damit in einem inneren Zusammenhang.

Das Landgericht muss nun ermitteln, wie hoch der Schaden ist, der dem Jobcenter womöglich ersetzt werden kann. Der BGH wies darauf hin, dass es eine zeitliche Begrenzung gebe. Schadenersatz könne nur für den Zeitraum verlangt werden, in dem ein Vermieter auch gegen seinen Willen am Mietvertrag hätte festgehalten werden können - also bis zur ersten möglichen Kündigung.

Ersetzt werden könnten außerdem nur die Mehrkosten für eine andere Unterkunft. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Kosten für die Notunterbringung darunter fielen, weil die Familie auf dem freien Markt keine Wohnung fand. Auch muss das Landgericht prüfen, ob Kosten für die ganze Familie oder nur für den Vater ersetzt werden müssen, der den Untermietvertrag unterschrieb.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken

Die Pläne der Linkspartei zur Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin haben nach Angaben von Bauindustrie-Präsident Olaf Demuth "schon jetzt eine verheerende Wirkung". "Baugesellschaften, die in Berlin Darlehen aufnehmen wollen, um dort Wohnraum zu schaffen, kommen nicht mehr an frisches Geld", sagte Demuth der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). "Die Kreditgeber sind plötzlich zurückhaltender. Das merken selbst die staatlichen Akteure."

Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran

US-Präsident Donald Trump treibt seinen Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin Lisa Cook weiter voran. Trump berief am Freitag ein Komitee ein, das Cook am 5. November im Weißen Haus befragen soll. Dabei geht es um angebliche Falschangaben der Ökonomin bei Immobilienkrediten. Trump hatte bereits im vergangenen Jahr versucht, Cook zu feuern, war aber vom Obersten Gerichtshof gestoppt worden.

EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte

Die Europäische Union und China haben sich auf eine Begrenzung der chinesischen Exporte von Hybridautos nach Europa verständigt. "Dies eröffnet die Aussicht, Chinas Export um mehr als die Hälfte zu reduzieren", sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic nach einem Treffen mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao am Freitag in Peking. Der europäische Herstellerverband Acea begrüßte die Einigung als "positiven Schritt" zur Entschärfung des Handelskonflikts zwischen den beiden Seiten.

Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung

In den kommenden Jahren soll es deutlich weniger lange Streckensperrungen wegen umfassender Sanierungen durch die Deutsche Bahn geben. Statt 21 bislang geplanter sogenannter Korridorsanierungen sollen bis 2031 nun nur 13 umgesetzt werden, wie die Infrastruktursparte der Bahn DB Infrago und das Bundesverkehrsministerium am Freitag mitteilten. Sie verweisen auf eine bessere Machbarkeit der Vorhaben bei einem reduziertem Pensum. Finanzielle Gründe dürften allerdings auch ein Rolle spielen.

Textgröße ändern: