Pallade Veneta - Sozialverbände enttäuscht über Scheitern von Beschwerde zu Erwerbsminderungsrenten

Sozialverbände enttäuscht über Scheitern von Beschwerde zu Erwerbsminderungsrenten


Sozialverbände enttäuscht über Scheitern von Beschwerde zu Erwerbsminderungsrenten
Sozialverbände enttäuscht über Scheitern von Beschwerde zu Erwerbsminderungsrenten / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) haben sich enttäuscht darüber gezeigt, dass ihre gemeinsame Beschwerde zu Erwerbsminderungsrenten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Dies sei eine "ganz bittere Entscheidung" für die Betroffenen, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Mittwoch. Die Sozialverbände hatten sich in Karlsruhe gegen eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu einer Stichtagsregelung gewandt. (Az. 1 BvR 847/23)

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Dabei ging es um neue Berechnungsgrundlagen für diese Renten, die Menschen erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr berufstätig sein können. Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten hängt unter anderem vom Abstand zwischen dem tatsächlichen Rentenbeginn und dem Beginn der regulären Altersrente ab. Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sank ab dem Jahr 2001 kontinuierlich.

Um dem entgegenzusteuern, passte der Gesetzgeber 2014, 2018 und 2019 die Berechnungsgrundlagen der Erwerbsminderungsrenten dem an und erweiterte die sogenannten Zurechnungszeiten. Die ersten beiden Änderungen galten bislang allerdings nur für ab dem 1. Januar 2018 begonnene Renten, die dritte und stärkste Verbesserung nur für ab dem 1. Januar 2019 begonnene Renten. Erst ab Juli 2024 soll es auch für die Bestandsrentner pauschale Zuschläge geben.

Zwei Rentner wandten sich deswegen mit Unterstützung der Sozialverbände an das Bundessozialgericht, das ihre Klagen im November aber ablehnte. Das Bundesverfassungsgericht nahm die daraufhin von dem einen Kläger eingereichte Verfassungsbeschwerde nun gar nicht erst zur Entscheidung an. Es stellte fest, dass der Gesetzgeber grundsätzlich Stichtage einführen dürfe, auch wenn das "unvermeidlich gewisse Härten" mit sich bringe. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sei in der Verfassungsbeschwerde nicht fundiert dargelegt.

Die Sozialverbände teilten mit, dass 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner durch die Stichtagsregelung benachteiligt blieben. Die ab Juli 2024 startenden Zuschläge seien zu niedrig und würden viel zu spät eingeführt. "Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht", erklärte Bentele.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier teilte mit, dass sich das Musterstreitverfahren dennoch gelohnt habe. "Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg", betonte sie.

A.Tucciarone--PV

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