Pallade Veneta - Buschmann weist Kritik zu möglichem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zurück

Buschmann weist Kritik zu möglichem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zurück


Buschmann weist Kritik zu möglichem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zurück
Buschmann weist Kritik zu möglichem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zurück / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken wegen eines möglichen Missbrauchs des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes zurückgewiesen. Angesichts der Kritik an der geplanten Regelung, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren das Geschlecht ohne verpflichtende Beratung ändern lassen dürfen, verwies Buschmann am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin" auf die "starke Stellung" der Eltern.

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"Vor einer unreifen, übereilten Entscheidung schützen erstmal die Eltern", sagte Buschmann. Eltern würden sich informieren und damit auseinandersetzen. "Ich bin der festen Überzeugung, dass der übergroße Teil der Eltern sehr seriös und sorgfältig sich die Frage stellt: 'Was ist das beste für mein Kind'." Zudem könne gegen den Willen der Eltern grundsätzlich keine Änderung des Geschlechtseintrags vorgenommen werden, es sei denn, dies stehe dem Kindeswohl entgegen, betonte Buschmann.

Auch Kritik, dass Männer künftig in Frauenhäuser oder Frauensaunen eindringen könnten und Frauen dort dann nicht mehr sicher seien, wies der Minister zurück. Über den Zugang dort könnten die Betreiber auch weiterhin selbst entscheiden. Es sei wichtig, dass solch ein Fall geregelt werde, "er taucht in der Praxis aber ganz selten auf".

Das Bundeskabinett soll am Mittwoch den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes verabschieden. Damit soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz überarbeitet werden. Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht.

Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflikte, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen. Maßstab soll das Kindswohl sein.

L.Guglielmino--PV

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