Pallade Veneta - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung


Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt schon im Jahr der Trennung

Wenn Eltern sich trennen, kann der danach alleinerziehende Elternteil sofort den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Voraussetzung ist, dass beide Eltern getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem muss ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt leben, aber noch kein neuer Partner. (Az: III R 17/20)

Textgröße ändern:

Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Er soll Alleinerziehende über den Kinderfreibetrag hinaus entlasten. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag für das erste Kind 4008 (monatlich 334) Euro, für jedes weitere Kind 240 (monatlich 20) Euro.

Im Streitfall war die Mutter und damalige Ehefrau im April 2017 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen. Der Vater blieb mit den zwei Kindern allein. Seine Steuererklärung für 2017 gab er getrennt von seiner Ex-Frau ab und machte für die Monate Mai bis Dezember den Entlastungsbetrag geltend.

Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das noch verheiratete Paar habe auch die Vergünstigungen des Splittingtarifs für Eheleute beanspruchen können. Dies schließe den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus.

Der BFH räumte nun ein, dass der Gesetzeswortlaut so verstanden werden kann. Sinn und Zweck sprächen aber dagegen. Laut Gesetz solle der Entlastungsbetrag die regelmäßig höheren Kosten ausgleichen, die Alleinerziehende im Vergleich zu zusammenlebenden Elternpaaren haben. Mit der Möglichkeit einer anteiligen Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach Monaten habe der Gesetzgeber nicht nur Änderungen bei der Zahl der Kinder im laufenden Jahr berücksichtigen wollen, sondern auch einen Wechsel in den "Status des Alleinstehens".

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Butterpreis sinkt weiter - 250 Gramm bei Lidl und Norma für 99 Cent

Die Discounter Lidl und Norma haben den Butterpreis weiter gesenkt - auf unter einen Euro. Bei Lidl werden für ein Paket Butter zu 250 Gramm der Eigenmarke Milbona seit Freitag 0,99 Euro statt wie zuvor 1,19 Euro fällig, wie der Lebensmittelhändler am Freitagabend mitteilte. Norma kündigte am Samstag denselben Preisschritt für Butter seiner Eigenmarke Landfein an.

"Ganz neues System": Arbeitsministerin Bas für grundlegende Rentenreform

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat sich für eine grundlegende Rentenreform ausgesprochen. "Es wird nicht reichen, nur an zwei Schräubchen zu drehen, sondern wir brauchen ein ganz neues System", sagte Bas am Freitagabend in den ARD-"Tagesthemen". Es müssten "alle Vorschläge auf den Tisch", vom Renteneintrittsalter bis zum Kreis der Einzahlenden.

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Textgröße ändern: