Pallade Veneta - Bundesgerichtshof äußert sich Montagnachmittag zu Abgas-Klage von Wohnmobilkäufer

Bundesgerichtshof äußert sich Montagnachmittag zu Abgas-Klage von Wohnmobilkäufer


Bundesgerichtshof äußert sich Montagnachmittag zu Abgas-Klage von Wohnmobilkäufer
Bundesgerichtshof äußert sich Montagnachmittag zu Abgas-Klage von Wohnmobilkäufer / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof können sich Besitzer von Wohnmobilen mit illegaler Abgastechnik Hoffnung auf Schadenersatz machen. Nach vorläufiger Einschätzung des sogenannten Dieselsenats vom Montag neigt dieser dazu, den Rechtsstreit eines Wohnmobilkäufers mit dem Autokonzern Stellantis neu aufrollen zu lassen. Eine Entscheidung oder ein Entscheidungstermin sollte aber erst am Montagnachmittag veröffentlicht werden. (Az. VIa ZR 1425/22)

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Bislang hatte der Kläger keinen Erfolg: Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg entschieden gegen ihn. Er will sich den Kaufpreis und seine Finanzierungskosten zurückgeben lassen, weil im Motor des Wohnmobils ein sogenanntes Thermofenster eingebaut ist. Dieses steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen wird die Reinigung gedrosselt, weswegen das Auto dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A 68 im April 2018 zum Neupreis von mehr als 52.000 Euro in Deutschland gekauft. Hersteller des Basisfahrzeugs ist die Stellantis-Tochter Fiat. Die EG-Typgenehmigung nach der Abgasnorm Euro 6 war in Italien erteilt worden. Zwar fragte das Kraftfahrtbundesamt dort im Jahr 2016 nach, ob das Fahrzeug weiter mit der Genehmigung übereinstimme, die italienischen Behörden sahen aber keinen Anlass einzuschreiten. Es gab keinen Rückruf.

Bis vor einigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof Schadenersatz wegen eines Thermofensters immer abgelehnt. Er argumentierte, dass es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle. Im Frühling urteilte allerdings der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. Bereits vorher hatte er entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind.

Das europäische Urteil musste der Bundesgerichtshof in die nationale Rechtsprechung integrieren und urteilte im Juni, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zusteht, wenn in ihrem Auto die Abgasreinigung wegen eines Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das gilt auch, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt hat.

Der Schadenersatz ist dann aber nicht so hoch wie der Kaufpreis, sondern beträgt zwischen fünf und 15 Prozent davon. Entscheidend ist die Wertminderung, weil möglicherweise Einschränkungen wie Fahrverbote drohen können. In den Fällen aus dem Juni ging es allerdings um Autos und nicht um Wohnmobile. Der aktuelle Fall wird außerdem komplizierter dadurch, dass der Fahrzeugtyp in Italien genehmigt wurde.

Damit argumentierte der Anwalt von Stellantis vor dem Bundesgerichtshof. Hier sei das italienische Recht maßgeblich. Außerdem müssten dem Europäischen Gerichtshof weitere Fragen vorgelegt werden. "Ich glaube nicht, dass die deutschen Gerichte dazu berufen sind, die Rechtmäßigkeit des Handelns des italienischen Behörden zu überprüfen", sagte er.

L.Bufalini--PV

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