Pallade Veneta - Brüssel will Lücken bei Fahrgastrechten in Europa schließen

Brüssel will Lücken bei Fahrgastrechten in Europa schließen


Brüssel will Lücken bei Fahrgastrechten in Europa schließen
Brüssel will Lücken bei Fahrgastrechten in Europa schließen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP

Wenn ein Zug oder Flugzeug in Europa verspätet ist oder annulliert wird, können Reisende entschädigt werden - allerdings nicht in allen Fällen. Einige Lücken bei den Fahrgastrechten will die EU-Kommission schließen, wie sie am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Profitieren sollen Pauschalreisende oder Verbraucher, die verschiedene Verkehrsmittel kombinieren. Doch es gibt Kritik.

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Bei Pauschalreisen sollen Anzahlungen künftig in der Regel 25 Prozent des Gesamtpreises nicht übersteigen. Zu diesem Thema gab es in Deutschland bereits zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Der Anbieter soll den Betrag nach dem Brüsseler Vorschlag zudem frühestens vier Wochen vor Reiseantritt verlangen dürfen.

Geld zurückerhalten sollen künftig Fahrgäste, die einen kombinierten Fahrschein etwa für Bahn und Flugzeug kaufen und diesen mit einer einzigen Zahlung begleichen. Wenn sie ihren Anschluss verpassen, sollen sie eine Entschädigung vom Verkäufer erhalten - allerdings nur, wenn ihnen nicht mitgeteilt wurde, dass es sich um getrennte Fahrkarten handelte. Die EU-Kommission empfiehlt dem Verkäufer, 75 Prozent des Fahrpreises zusätzlich zur Entschädigung zurückzuerstatten.

Die EU-Kommission will damit die Lehren aus der Corona-Pandemie und der Pleite des Anbieters Thomas Cook ziehen, wodurch massenhaft Reisen storniert wurden. Der Europaabgeordnete Jens Gieseke (CDU) nannte die Vorschläge zwar "gut gemeint". Er rechne aber nicht mit einer Verabschiedung durch Parlament und Mitgliedsländer vor den Europawahlen im Juni.

Kritik übte auch der Dachverband der Fluggesellschaften A4E. Weiter nicht vollständig geklärt sei die Frage, bei welchen "außergewöhnlichen Umständen" Reiseanbieter bei Ausfällen oder Verspätungen nicht zur Kasse gebeten werden können. Bisher zählt die EU dazu etwa Naturkatastrophen oder Anschläge.

L.Barone--PV

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