Pallade Veneta - Gericht verhängt Kartellstrafen gegen Kekshersteller wegen illegalen Austauschs

Gericht verhängt Kartellstrafen gegen Kekshersteller wegen illegalen Austauschs


Gericht verhängt Kartellstrafen gegen Kekshersteller wegen illegalen Austauschs
Gericht verhängt Kartellstrafen gegen Kekshersteller wegen illegalen Austauschs / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Drei namhafte deutsche Süßwarenhersteller müssen wegen rechtswidrigen Austauschs von Informationen teils mehrere Millionen Euro an Kartellstrafen zahlen. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte am Dienstag die Firmen Bahlsen, Brands und Griesson de Beukelaer zu entsprechenden Geldbußen, wie das Gericht mitteilte. Demnach hatten die Unternehmen in den Jahren 2006 bis 2008 unter anderem in gemeinsamen Vorstandssitzungen Informationen über den Stand von Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht. (Az: V-6 Kart 9/19 OWi)

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Der Keksproduzent Bahlsen mit Sitz in Hannover muss nach dem Gerichtsurteil einen Betrag von knapp 3,6 Millionen Euro bezahlen. Das im rheinland-pfälzischen Polch ansässige Gebäckunternehmen Griesson de Beukelaer, unter anderem bekannt für die "Prinzenrolle", muss knapp 2,3 Millionen Euro zahlen. Die Süßwarenfirma Brands aus Düsseldorf, zu der im Rahmen eines Joint Ventures die Marken Fisherman's Friend, Mentos und Ricola gehören, wurde zu einer Geldbuße von 450.000 Euro verurteilt. Die Bußgeldzumessung richtete sich laut Gericht nach dem Gesamtumsatz der Unternehmen und der Höhe der tatbezogenen Umsätze.

Die Absprachen betrafen laut Gericht den Süßwarenmarkt in ganz Deutschland. Erheblich bußgeldmildernd bewertete das Gericht nach eigenen Angaben, dass der vorgeworfene Verstoß von "geringerer kartellrechtswidriger Bedeutung" gewesen sei. Außerdem hätten die Hersteller gegenüber dem Einzelhandel nur eine schwache Marktmacht gehabt.

Das Verfahren wurde nach Angaben des Gerichts auch dadurch verkürzt, dass die drei betroffenen Firmen ihre Unternehmensverhältnisse offenlegten und auf Einsprüche verzichteten. Auch das habe sich mildernd auf die Bemessung der Bußgelder ausgewirkt. Überdies hätten die Unternehmen in den vergangenen Jahren "maßgebliche Compliance-Maßnahmen ergriffen, um zukünftige Kartellverstöße zu verhindern", teilte das Gericht mit.

L.Barone--PV

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