Pallade Veneta - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Nettogewinn von Volkswagen im zweiten Quartal um 32,9 Prozent gesunken

Volkswagen hat im zweiten Quartal einen Gewinneinbruch um etwa ein Drittel verzeichnet. Der Nettogewinn des kriselnden Autobauers sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,9 Prozent auf 1,54 Milliarden Euro, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Im zweiten Quartal 2025 waren es noch 2,29 Milliarden Euro gewesen. Zu den Ursachen zählte vor allem ein drastischer Rückgang des Absatzes in China.

Verbraucherstimmung bleibt weiter verhalten

Die Konsumstimmung in Deutschland bleibt auf einem niedrigen Niveau. Der Konsumklima-Index für August sank leicht um 0,3 Zähler auf minus 29,6 Punkte, wie das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) am Freitag mitteilte. Der geringfügige Rückgang liege vor allem an niedrigeren Einkommenserwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einer höheren Sparneigung.

Australien und Neuseeland kritisieren neue US-Zölle - Japan äußert "Bedauern"

Australien und Neuseeland haben scharfe Kritik an den neuen US-Zöllen gegen rund 60 Handelspartner geäußert. "Diese Zölle sind ungerechtfertigt und stehen im Widerspruch zu unserem Freihandelsabkommen", erklärte am Freitag Australiens Handelsminister Don Farrell. Die Zölle müssten "abgeschafft werden".

US-Regierung verkündet neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner

Die US-Regierung hat neue Zölle gegen rund 60 internationale Handelspartner verkündet, darunter auch die EU. Grund für die Maßnahme sei ein unzureichendes Vorgehen der Betroffenen gegen Zwangsarbeit, erklärte das Weiße Haus. Die Aufschläge von zehn bis 12,5 Prozent sollten in der Nacht zum Freitag (0.01 Uhr Ortszeit, 6.01 Uhr MESZ) in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt lief ein bisher geltender weltweiter Sonderzoll von zehn Prozent auf US-Importe aus.

Textgröße ändern: