Pallade Veneta - Urteil: Gewalttätiger Busfahrer in Niedersachsen durfte fristlos entlassen werden

Urteil: Gewalttätiger Busfahrer in Niedersachsen durfte fristlos entlassen werden


Urteil: Gewalttätiger Busfahrer in Niedersachsen durfte fristlos entlassen werden
Urteil: Gewalttätiger Busfahrer in Niedersachsen durfte fristlos entlassen werden / Foto: JAIME REINA - AFP/Archiv

Ein niedersächsischer Busfahrer, der einen Fahrgast auf den Boden warf und schlug, hat einer Gerichtsentscheidung zufolge fristlos entlassen werden dürfen. Es handle sich um eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, teilte das Arbeitsgericht Göttingen am Dienstag mit. Der Fahrer scheiterte mit einer Kündigungsschutzklage. (Az.: 1 Ca 219/23)

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Er war seit 25 Jahren bei den Göttinger Verkehrsbetrieben beschäftigt und wurde im Sommer 2023 fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber warf ihm vor, einen Fahrgast gewaltsam vom Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen zu haben. Nachdem dieser auf den Boden gefallen und wieder aufgestanden war, soll der Busfahrer ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der Fahrer gab an, dass der betrunkene Passagier eine Frau belästigt habe. Zudem habe er sich geweigert, einen Fahrausweis vorzuzeigen, und den Busfahrer beleidigt. Auf Aufforderung habe er den Bus nicht verlassen. Nach dem Rauswurf habe sich der Mann dem Busfahrer drohend genähert, woraufhin er ihn im Affekt mit einem Schlag abgewehrt habe.

Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage ab. Zwar seien schwierige Fahrgäste für Busfahrer eine große Belastung, hieß es. Der Fahrer hätte in diesem Fall aber die Leitstelle oder die Polizei anrufen müssen. Eine Abmahnung der Verkehrsbetriebe vor der Kündigung sei nicht erforderlich gewesen.

Videos der Überwachungskameras zeigten laut Urteil, dass die Vorwürfe der Verkehrsgesellschaft überwiegend zutrafen. Ob der Busfahrer den Passagier mit dem Faustschlag traf, war auf den Aufnahmen nicht zu erkennen. Unklar blieb auch, ob der Mann zuvor andere Fahrgäste belästigt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

A.Graziadei--PV

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