Pallade Veneta - Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit

Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit


Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit
Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Barrierefreie Umbauten in Mehrfamilienhäusern auf eigene Kosten sind im Normalfall erlaubt. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit zwei Urteilen, in denen es um einen Außenaufzug und eine Terrasse mit Rampe ging. In beiden Fällen klagten Wohnungseigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft. (Az. V ZR 244/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Nach einer rechtlichen Neuregelung von 2020 können Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt aber nicht, wenn die Wohnanlage dadurch grundlegend umgestaltet oder ein Eigentümer ohne sein Einverständnis benachteiligt würde.

Der erste dem BGH vorliegende Fall betraf zwei denkmalgeschützte Jugendstilhäuser in München. Eigentümer von Wohnungen im dritten und vierten Stock des schlichteren Hinterhauses wollten einen Außenaufzug am dortigen Treppenhaus bauen. Das lehnte die Eigentümerversammlung aber ab, woraufhin sie vor Gericht zogen. Das Landgericht München entschied, dass ein Aufzug am Hinterhaus errichtet werden sollte. Das bestätigte der BGH nun.

Es handle sich um eine angemessene bauliche Veränderung zur Barrierefreiheit, erklärte er. Nur ausnahmsweise dürfe die Angemessenheit verneint werden - wenn nämlich untypische Nachteile entstünden. Das habe der Gesetzgeber als Regel vorgesehen und die Eigentümergemeinschaft müsse darum aufzeigen, warum es sich um einen untypischen Fall handle. Das sei bei dem Haus in München nicht geschehen.

Ähnlich entschied der Bundesgerichtshof im zweiten Fall, in dem es um eine Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen ging. Die Erdgeschosswohnungen haben Sondernutzungsrechte am Garten. Um die Wohnung von dort aus barrierefrei erreichen zu können, beantragte eine Wohnungseigentümerin eine 65 Zentimeter aufzuschüttende Terrasse und eine Rampe als Zugang. Die Eigentümergemeinschaft erlaubte das, außerdem durfte sie das Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür ersetzen.

Dagegen klagten andere Eigentümer von Wohnungen in der Anlage. Vor dem Amtsgericht Bonn und dem Landgericht Köln hatten sie damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aus Köln nun jedoch auf und wies die Klage ab.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas hat der neue Arbeitsminister Alexander Schweitzer seine Ernennungsurkunde erhalten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte dem ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten am Dienstagnachmittag in Berlin das Dokument. Am Mittwochnachmittag legt Schweitzer dann im Bundestag seinen Amtseid ab. Davor nimmt er bereits erstmals an einer Sitzung des Bundeskabinetts teil.

Missbrauchsbeauftragte fordert besseren Schutz von Kindern im Netz

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, hat einen besseren Schutz Heranwachsender im Internet gefordert. "Die Risiken im digitalen Raum explodieren", sagte Claus bei der Vorstellung ihres ersten Berichts am Dienstag in Berlin. Tagtäglich würden Kinder und Jugendliche im Netz Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung. So habe schon jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren Cyber-Grooming erlebt. Diese gezielte Online-Kontaktaufnahme sei der Auftakt für sexualisierte Übergriffe.

Arbeitgeber fordern mehr Tempo bei Reformen - Merz wirbt für Zuversicht

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Bundesregierung zu raschen Reformen aufgefordert. Grundvoraussetzung für weiteres Wachstum in Deutschland seien "weniger Bürokratie, flexiblere Arbeit, niedrigere Belastungen und ein Staat, der schneller und digitaler wird", sagte Dulger am Dienstag beim Arbeitgebertag in Berlin, wo er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einen 20-Punkte-Plan der Arbeitgeber überreichte. Merz bekräftigte seinen Willen zu den "umfangreichsten Reformen seit Jahrzehnten" - und warb zugleich für mehr Zuversicht.

Textgröße ändern: