Pallade Veneta - Tarifverdienste 2023 deutlich weniger gestiegen als Verbraucherpreise

Tarifverdienste 2023 deutlich weniger gestiegen als Verbraucherpreise


Tarifverdienste 2023 deutlich weniger gestiegen als Verbraucherpreise
Tarifverdienste 2023 deutlich weniger gestiegen als Verbraucherpreise / Foto: Fayez Nureldine - AFP

Der Lohn der Tarifbeschäftigten in Deutschland ist im vergangenen Jahr auch dank der Inflationsausgleichsprämien deutlich gestiegen - die Verbraucherpreise allerdings legten noch mehr zu. Die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen stiegen um 3,7 Prozent, die Verbraucherpreise um 5,9 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Damit habe sich der Trend aus den Jahren 2022 und 2021 fortgesetzt.

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In den Jahren vor 2021 war die Entwicklung noch umgekehrt, wie die Statistiker ausführten. Doch 2021 stieg die Inflationsrate auf 3,1 Prozent, 2022 dann infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die hohen Energiepreise auf 6,9 Prozent. Die Tarifverdienste dagegen kletterten 2021 nur um 1,3 Prozent und 2022 nur um 2,2 Prozent - jeweils einschließlich Sonderzahlungen.

Im vergangenen Jahr zahlten viele Unternehmen ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Sonderzahlung lag der Anstieg der Tarifverdienste nur bei 2,4 Prozent, wie die Statistiker mitteilten.

Am stärksten angehoben wurden laut Statistik die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen in den Bereichen "Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen" und im Gastgewerbe: Hier stiegen sie um 7,8 beziehungsweise um 7,1 Prozent. Auch im Verarbeitenden Gewerbe legten die Verdienste überdurchschnittlich um 5,4 Prozent zu. Unterdurchschnittlich dagegen war der Anstieg im Handel mit 1,9 Prozent oder im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,0 Prozent.

Der Tarifindex basiert auf den in Tarifverträgen ausgehandelten Entgelten für tariflich Beschäftigte - ohne Auszubildende - einen Tarifvertrag haben nur rund 43 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Die Statistiker betonten, entscheidend für die Ergebnisse sei auch der Zeitpunkt der Zahlungswirksamkeit: So sei beispielsweise der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im April 2023 abgeschlossen worden, die Erhöhungen würden aber erst zum 1. März dieses Jahr ausgezahlt. Sie werden also erst im Tarifindex für dieses Jahr sichtbar.

I.Saccomanno--PV

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