Pallade Veneta - Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung von Haushalt

Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung von Haushalt


Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung von Haushalt
Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung von Haushalt / Foto: Andrew CABALLERO-REYNOLDS - AFP/Archiv

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, einen entlegenen Haushalt mit Internet und Telefon zu versorgen. Wie die Bonner Behörde am Montag mitteilte, erfüllten die in dem Haushalt bislang verfügbaren Telekommunikationsdienste "nicht die Mindestanforderungen". Der Entscheidung sei eine Verbraucherbeschwerde vorausgegangen, 130 weitere solche Beschwerden würden noch geprüft, teilte die Behörde mit.

Textgröße ändern:

"Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell", erklärte Netzagenturchef Klaus Müller. "Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung." Dieses Recht setze die Netzagentur nun in einem Pilotverfahren durch. Das Recht auf eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den aktuell geltenden Mindestversorgungswerten gilt seit Juni 2022.

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Haushalt in Niedersachsen. Der Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung "zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden", erklärte die Behörde und stellte eine Unterversorgung fest. Für erschwinglich hält die Netzagentur rund 30 Euro pro Monat.

Alle am Markt befindlichen Anbieter hatten dann einen Monat Zeit, um eine Mindestversorgung anzubieten - als sich keine Lösung abzeichnete, leitete die Behörde dann ein Verpflichtungsverfahren ein. Der verpflichtete Anbieter muss dem Haushalt nun einen Download von mindestens zehn Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit ermöglichen.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas hat der neue Arbeitsminister Alexander Schweitzer seine Ernennungsurkunde erhalten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte dem ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten am Dienstagnachmittag in Berlin das Dokument. Am Mittwochnachmittag legt Schweitzer dann im Bundestag seinen Amtseid ab. Davor nimmt er bereits erstmals an einer Sitzung des Bundeskabinetts teil.

Textgröße ändern: