Pallade Veneta - Reisefrust wegen Streiks bei Bahn und Lufthansa - DB scheitert mit Eilantrag

Reisefrust wegen Streiks bei Bahn und Lufthansa - DB scheitert mit Eilantrag


Reisefrust wegen Streiks bei Bahn und Lufthansa - DB scheitert mit Eilantrag
Reisefrust wegen Streiks bei Bahn und Lufthansa - DB scheitert mit Eilantrag / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP

Streiks bei der Bahn und bei der Lufthansa haben am Dienstag die Geduld von Reisenden auf die Probe gestellt: Im Fernverkehr fuhr nur rund jeder fünfte Zug und am Flughafen Frankfurt am Main mussten mehrere hundert Flugverbindungen annulliert werden. Die Deutsche Bahn (DB) scheiterte auch in zweiter Instanz mit einem Eilantrag gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL, das hessische Landesarbeitsgericht stufte ihn als verhältnismäßig ein.

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Im DB-Personenverkehr begann der Ausstand in der Nacht zum Dienstag um 02.00 Uhr, im Güterverkehr bereits am Montagabend. Die Bahn konnte nur ein Grundangebot aufrechterhalten. Die GDL streikte damit in der aktuellen Tarifrunde zum sechsten Mal. Sie fordert ein neues schriftliches Angebot der Bahn und will vor allem ihre Forderung nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtbedienstete bei vollem Lohnausgleich durchsetzen.

Die Bahn wollte den Streik gerichtlich untersagen lassen, vor allem wegen der kurzen Vorlaufzeit - sie erachtet eine Ankündigungsfrist von 96 Stunden für nötig. Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Eilantrag am Montagabend aber zurückgewiesen hatte, scheiterte sie damit am Dienstag auch in zweiter Instanz vor dem hessischen Landesarbeitsgericht. Eine Ankündigungsfrist von 22 Stunden im Güterverkehr und 30 Stunden im Personenverkehr halte das Gericht "noch für angemessen", hieß es in dem rechtskräftigen Urteil.

Der Streik sei "nicht rechtswidrig" und überdies "verhältnismäßig", teilte das Gericht mit. Wellenstreiks, die mit kürzerem Vorlauf angekündigt werden, seien "generell anerkannt" und das Gericht sehe sich nicht befugt, Einschränkungen aufzustellen.

Die Bahn bedauerte nach dem Urteilsspruch die Einschränkungen durch den sogenannten Wellenstreik. "Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptieren", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Mehr rechtliche Möglichkeiten gebe es nicht, es sei alles versucht worden, den Streik zu stoppen, "leider ohne Erfolg". Die Bahn sei nun der Meinung, dass auf der Grundlage des Moderatorenvorschlag ein Wiedereinstieg in die Verhandlungen "leicht möglich" sei.

Die GDL zeigte sich hingegen erfreut, dass auch das hessische Landesarbeitsgericht die Streiks als rechtmäßig einstufte. Über den Vorschlag, in ein Schlichtungsverfahren zu gehen, werde nun "ergebnisoffen" diskutiert, sagte Thomas Gelling von der GDL. Demnach will sich die Bundestarifkommission damit am Mittwoch und Donnerstag befassen. Zugleich sei die Bahn aufgefordert, ein "neues, verbessertes schriftliches Angebot zu machen". Nur das bringe die Konfliktparteien wieder zurück an den Verhandlungstisch und eröffne die Chance für eine Kompromissfindung.

Knackpunkt des Tarifstreits ist die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Beschäftigte im Schichtdienst bei vollem Lohnausgleich. Der Moderatorenvorschlag sieht ein Paket vor, das bei 36 Stunden herauskommt.

Bei der Lufthansa und ihrer Regionalflugtochter Cityline streikten unterdessen am Dienstag die Flugbegleiter. Der Streik war auf zwei Tage angelegt und betraf zunächst den größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main. Am Mittwoch sollten die Flüge in München bestreikt werden. Die Airline rechnete mit 600 betroffenen Flügen in Frankfurt und mit 400 Flügen München.

D.Bruno--PV

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