Pallade Veneta - Lufthansa und Verdi streben Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikt an

Lufthansa und Verdi streben Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikt an


Lufthansa und Verdi streben Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikt an
Lufthansa und Verdi streben Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikt an / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP/Archiv

In den Tarifverhandlungen zwischen der Lufthansa und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für das Bodenpersonal wollen die Verhandlungspartner ein Schlichtungsverfahren vereinbaren. Die Lufthansa teilte am Donnerstagabend mit, das Schlichtungsverfahren solle so schnell wie möglich beginnen. Während der Schlichtung solle eine Friedenspflicht bestehen.

Textgröße ändern:

Dem Unternehmen zufolge konnten sich Lufthansa und Verdi in der jüngsten Verhandlungsrunde am Mittwoch und Donnerstag noch nicht auf einen neuen Vergütungstarifvertrag für die rund 20.000 Beschäftigten am Boden sowie bei der Lufthansa Technik, der Lufthansa Cargo und weiteren Gesellschaften einigen.

Lufthansa-Personalvorstand Michael Niggemann erklärte, das Unternehmen habe in den vergangenen zwei Tagen in intensiven Gesprächen zahlreiche verschiedene Varianten und Lösungswege unterbreitet und mit Verdi diskutiert. "Dabei sind wir einer Lösung nähergekommen, zu einem Abschluss hat es allerdings noch nicht gereicht", erklärte Niggemann und ergänzte: "Gemeinsam wollen wir nun mit Hilfe einer Schlichtung die offenen Punkte klären, um dann eine Einigung zu erzielen." Zu den Inhalten der Gespräche und den diskutierten Varianten sei Stillschweigen vereinbart worden.

Vergangene Woche hatte Verdi das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem 60-stündigen Streik aufgerufen, wodurch das Unternehmen am Donnerstag und Freitag nur etwa 10 bis 20 Prozent des Flugprogramms anbieten konnte.

Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten am Boden eine Erhöhung der Gehälter um 12,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro im Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dazu soll eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von einmalig 3000 Euro kommen.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: