Pallade Veneta - Erneut zahlreiche Flugausfälle wegen Streiks des Sicherheitspersonals

Erneut zahlreiche Flugausfälle wegen Streiks des Sicherheitspersonals


Erneut zahlreiche Flugausfälle wegen Streiks des Sicherheitspersonals
Erneut zahlreiche Flugausfälle wegen Streiks des Sicherheitspersonals / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Streiks des Sicherheitspersonals haben auch am Freitag zu zahlreichen Flugausfällen und -verspätungen geführt. Vor allem an den Flughäfen Hannover und Karlsruhe/Baden Baden wurden zahlreiche Flüge gestrichen, auch Weeze war stark beeinträchtigt. Die Einschränkungen an den Airports Dresden, Leipzig und Dortmund hielten sich nach Angaben der Betreiber hingegen in Grenzen. Wirtschaftsvertreter warnten vor den wirtschaftlichen Folgen der Streikwelle.

Textgröße ändern:

Am Flughafen Hannover fielen bis mittags alle Abflüge aus. Am Nachmittag sollte sich der Betrieb wieder normalisieren. Die Ankünfte waren nicht betroffen. In Karlsruhe sollte laut Sonderflugplan den Tag über kein einziger Flug starten. Der Flughafen im nordrhein-westfälischen Weeze organisierte für eine Reihe von Flügen Bustransfers zum und vom Flughafen Münster/Osnabrück. Die anderen Flüge konnten in Weeze landen, mussten jedoch ohne Passagiere wieder starten.

Bereits am Donnerstag waren 580 Flüge wegen Streiks an den Flughäfen Berlin, Hamburg, Stuttgart, Karlsruhe/Baden Baden, Köln/Bonn und München ausgefallen. Nach Angaben des Flughafenverbands ADV waren 90.000 Fluggäste betroffen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will mit den Streiks den Druck auf die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen erhöhen. In der Luftsicherheit arbeiten bundesweit rund 25.000 Menschen. Verdi verhandelt mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) über höhere Gehälter und fordert unter anderem auch höhere Funktionszulagen und Mehrarbeitszuschläge.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) beklagte massive Einnahmeausfälle durch Streiks. "Anders als im verarbeitenden Gewerbe - etwa in der Automobil- oder Textilindustrie - können diese Einnahmeausfälle nicht durch anschließende Sonderschichten ausgeglichen werden", erklärte der Verband. "Die Gewerkschaften schwächen die materielle Basis der Unternehmen und ihrer Beschäftigten."

Streiks gab es zuletzt auch bei der Lufthansa. Verdi rief das Bodenpersonal des Konzerns bereits drei Mal zu Streiks auf, zuletzt in der vergangenen Woche zu einem 60-stündigen Ausstand. Am Donnerstagabend gaben die Airline und die Gewerkschaft bekannt, ein Schlichtungsverfahren anzustreben. Währenddessen soll Friedenspflicht bestehen.

Außerdem kam es wegen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL in den vergangenen Monaten wiederholt zu massiven Beeinträchtigungen auf der Schiene. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) warnte erneut vor spürbaren negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Konjunktur. "Die Streiks in der kritischen Infrastruktur sind nicht nur ärgerlich, sondern auch Wachstumsbremsen", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Die volkswirtschaftlichen Schäden treffen ja nicht nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft."

Das Vorgehen der Gewerkschaften sei "unverhältnismäßig", kritisierte Kampeter und forderte Reformen des Streikrechts. Es brauche "gesetzliche Schlichtungsregeln wie auch Ankündigungsfristen, die den betroffenen Unternehmen die Gelegenheit geben, für die Kunden ein Minimum an Verlässlichkeit zu garantieren".

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sagte der "Rheinischen Post", sie erwarte angesichts der Debatte um Änderungen des Streikrechts ein Einlenken von Verdi und der GDL in den aktuellen Tarifauseinandersetzungen. "Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz und das ist auch gut so. Aber wenn die Streiks zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit belasten, kann es natürlich sein, dass der Gesetzgeber eingreift und das Regelwerk anpasst."

"So könnte man natürlich auf die Idee kommen, ein Schlichtungsverfahren vor dem Streik vorzuschreiben", sagte Grimm. "Letztlich werden die Gewerkschaften, gerade auch in den Bereichen Bahn und Luftfahrt, einen Anreiz haben, es nicht so weit kommen zu lassen."

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: