Pallade Veneta - Umsatz im Gastgewerbe im Januar leicht gestiegen

Umsatz im Gastgewerbe im Januar leicht gestiegen


Umsatz im Gastgewerbe im Januar leicht gestiegen
Umsatz im Gastgewerbe im Januar leicht gestiegen / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Die Umsätze des Gastgewerbes sind zu Jahresbeginn leicht gestiegen. Sie kletterten im Januar preisbereinigt um 0,8 Prozent im Vormonatsvergleich, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zum Januar 2023 allerdings lag der Umsatz noch 0,6 Prozent niedriger - und im Vergleich zum Januar 2019 vor der Corona-Pandemie sogar 13,3 Prozent darunter.

Textgröße ändern:

In den Gastronomiebetrieben stieg der Umsatz im Januar preisbereinigt um 1,5 Prozent im Vergleich zum Dezember, wie die Statistiker weiter mitteilten. Im Vergleich zum Januar 2019 allerdings war der Umsatz in Restaurants und Kneipen noch 14,0 Prozent niedriger.

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten dagegen preisbereinigt ein Umsatzminus von 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Januar 2019 lag ihr Umsatz noch 10,7 Prozent niedriger.

Der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, erwartet trotz des leichten Gesamtanstiegs im Januar keine Trendwende. Der private Verbrauch erhole sich trotz fallender Inflation nur langsam von dem Teuerungsschock der vergangenen beiden Jahre. "Verbraucherinnen und Verbraucher sind weiter sehr preissensibel."

Das Auswärts-Essen sei objektiv weniger leistbar geworden, erläuterte Dullien: "Seit der Vorpandemie-Zeit 2019 sind die Preise für Restaurantbesuche um rund 29 Prozent gestiegen, während die allgemeinen Verbraucherpreise lediglich um knapp 21 Prozent zugelegt haben." Diese Lücke zwischen den Restaurantpreisen und anderen Konsumpreisen dürfte absehbar bestehen bleiben, erwartet der Ökonom.

"Die jüngsten Preiserhöhungen im Rahmen der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz beinhalten außerdem das Risiko, dass die Menschen im Land ihren Konsum in Gaststätten für eine längere Zeit reduzieren", fügte Dullien hinzu. Ähnliches sei nach dem Preisschub in der Branche bei der Einführung des Euro-Bargelds 2002 zu beobachten gewesen.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: