Pallade Veneta - EU-Unternehmen in China zunehmend unter Druck - aber kaum wer zieht Reißleine

EU-Unternehmen in China zunehmend unter Druck - aber kaum wer zieht Reißleine


EU-Unternehmen in China zunehmend unter Druck - aber kaum wer zieht Reißleine
EU-Unternehmen in China zunehmend unter Druck - aber kaum wer zieht Reißleine / Foto: Pedro PARDO - AFP

Europäische Unternehmen in China geraten zunehmend unter Druck. In einer aktuellen Befragung der Europäischen Handelskammer beklagt gut die Hälfte der Unternehmen ein "stärker politisiertes" Geschäftsklima im Vergleich zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund müssten die Firmen "mehr Ressourcen für die Risikoprävention" auf dem chinesischen Markt aufbringen, der allgemein "weniger vorhersehbar" geworden sei, erklärte die Handelskammer am Mittwoch.

Textgröße ändern:

Es gebe ein "allgemeines Gefühl der Unsicherheit", das 76 Prozent der europäischen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren dazu veranlasst habe, ihr Engagement in China zu überprüfen und ihre Lieferketten zu diversifizieren. Die Europäische Handelskammer vertritt mehr als 1700 in China ansässige Unternehmen.

Die Beziehungen zwischen Peking und Brüssel sind schwierig. Die EU verfolgt nach eigenen Angaben eine Strategie der Risikoreduzierung, jedoch ohne China explizit zu nennen: Abhängigkeiten von einzelnen Volkswirtschaften sollen verringert werden, ohne sich gänzlich abzukoppeln. Damit bildet die EU einen Kontrast zu den USA, die auch vor dem Hintergrund militärischer Spannungen eine tatsächliche Entkopplung anstreben, um China wirtschaftlich zu isolieren.

Besonders die geopolitischen Spannungen zwischen Peking und Washington werden auch für europäische Unternehmen zunehmend zum Risiko. Dennoch haben der Handelskammer-Umfrage zufolge bislang erst zwölf Prozent von ihnen die Entscheidung getroffen, sich außerhalb von China nach alternativen Standorten umzusehen und separate Lieferketten aufzubauen. Nur ein Prozent habe entschieden, den chinesischen Markt endgültig zu verlassen.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: