Pallade Veneta - Bahnindustrie erzielt 2023 mit 14,4 Milliarden Euro neuen Rekordumsatz

Bahnindustrie erzielt 2023 mit 14,4 Milliarden Euro neuen Rekordumsatz


Bahnindustrie erzielt 2023 mit 14,4 Milliarden Euro neuen Rekordumsatz
Bahnindustrie erzielt 2023 mit 14,4 Milliarden Euro neuen Rekordumsatz / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Die Bahnindustrie in Deutschland hat im vergangenen Jahr mit 14,4 Milliarden Euro einen neuen Spitzenwert erzielt. Wie der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) am Mittwoch mitteilte, war das ein Plus von 3,6 Prozent. Der Impuls kam allerdings aus dem Ausland: Während das Geschäft dort um 31 Prozent anzog, ging der Umsatz im Inland um sieben Prozent zurück.

Textgröße ändern:

Im VDB sind die Hersteller aller Produkte für den Bahnbetrieb in Deutschland organisiert. Dazu gehören Lokomotiven, Hochgeschwindigkeitszüge, U- und S-Bahnen sowie die Leit- und Sicherungstechnologie, Gleise und Weichen. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben über 210 Unternehmen.

Der meiste Umsatz wurde vergangenes Jahr mit 10,4 Milliarden Euro mit Schienenfahrzeugen erzielt - ein Minus von einem Prozent im Jahresvergleich. Die Infrastruktursparte ziehe jedoch merklich an, betonte der VDB. "Der Infrastrukturbereich ist auf dem Heimatmarkt ein zuverlässiger Indikator dafür, wie weit die Sanierungs- und Modernisierungspläne der Bundesregierung auf der Schiene vorankommen", erklärte VDB-Präsident Andre Rodenbeck. "Und jetzt gibt es Bewegung."

Auf ein "historisches Hoch" wuchs im vergangenen Jahr auch der Auftragseingang an, wie der Verband weiter mitteilte. Das Gesamtvolumen betrug 21,5 Milliarden Euro, nach 13,7 Milliarden Euro im Vorjahr. Die inländischen Aufträge machten dabei rund 60 Prozent aller Eingänge aus.

Derzeit fehle es der Branche allerdings trotz Investitionen des Bundes "an langfristiger Planungssicherheit", hieß es weiter. Auch die Inflation belaste die Bahnindustrie weiterhin.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: