Pallade Veneta - Umfrage: Digitales Angebot beim Autokauf wichtiger als Marke und Design

Umfrage: Digitales Angebot beim Autokauf wichtiger als Marke und Design


Umfrage: Digitales Angebot beim Autokauf wichtiger als Marke und Design
Umfrage: Digitales Angebot beim Autokauf wichtiger als Marke und Design / Foto: JENS SCHLUETER - AFP

Für viele Menschen ist beim Autokauf mittlerweile die digitale Ausstattung im Auto bei der Auswahl des Modells wichtiger als klassische Kriterien wie die Marke und das Design. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des Digitalverbandes Bitkom hervor. Das Navigationssystem, die Fahrassistenzsysteme, Reparaturhinweise oder die Kompatibilität mit dem Smartphone nannten demnach deutlich mehr Verbraucher als wichtige Punkte beim Autokauf.

Textgröße ändern:

64 Prozent der Befragte gaben an, dass ihnen das Design des neuen Fahrzeugs besonders wichtig ist. 2022 hatten dies bei der gleichen Befragung noch 68 Prozent angegeben. Die Bedeutung der Automarke ging noch stärker, von 59 Prozent auf 53 Prozent zurück.

Auf die Navigationsdienste achten hingegen 86 Prozent der Autokäufer, für 83 Prozent sind Einparkhilfe, Stauassistent und andere Fahrassistenzsysteme besonders wichtig. 76 Prozent der Befragten setzten voraus, dass die Fahrzeug-IT etwa Reparaturhinweise bei Verschleiß liefert. "Ebenso viele treffen ihre Kaufentscheidung aufgrund der Kompatibilität der Benutzeroberfläche im Cockpit mit ihrem Smartphone-Betriebssystem", erklärte Bitkom.

"Die Menschen erwarten, dass ein Auto smart ist und digitale Technologien in das Fahrzeug integriert sind", erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Diese Haltung dürfte sich künftig noch verstärken, denn besonders junge Menschen stellen der Umfrage zufolge die digitale Ausstattung über die Marke: In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen gaben nur 39 Prozent der Befragten an, dass für sie die Automarke relevant ist.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: