Pallade Veneta - EY erwartet schwieriges Jahr für Dax-Unternehmen

EY erwartet schwieriges Jahr für Dax-Unternehmen


EY erwartet schwieriges Jahr für Dax-Unternehmen
EY erwartet schwieriges Jahr für Dax-Unternehmen / Foto: Daniel ROLAND - AFP

Die größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland müssen sich nach Ansicht der Beratungsfirma EY im laufenden Jahr auf schwierige Zeiten einstellen. "Der Negativtrend hält an, die Zeiten von Rekordgewinnen und Traummargen sind vorbei", erklärte Henrik Ahlers, Vorsitzender der EY-Geschäftsführung, am Donnerstag in Stuttgart. Der Umsatz der Dax-Unternehmen stieg im vergangenen Jahr nur noch leicht an, während die Gewinne zurückgingen.

Textgröße ändern:

Die Dax-Konzerne verzeichneten vergangenes Jahr nach Angaben von EY zwar noch ein leichtes Umsatzplus von einem Prozent, dieses lag aber "deutlich unterhalb der Inflation". Bei sieben der 40 Unternehmen schrumpfte der Umsatz um mehr als zehn Prozent. Die Bilanz gerettet habe vor allem die Automobilindustrie. Volkswagen legte um 15 Prozent zu, dahinter folgten der Rüstungskonzern Rheinmetall (plus 12 Prozent) und der Flugzeugbauer Airbus (plus 11 Prozent).

Anders als in früheren Jahren war vor allem der europäische Absatzmarkt der wichtigste Wachstumsmotor für Deutschlands Top-Konzerne: In Europa stiegen die Gesamtumsätze im vergangenen Jahr um sechs Prozent - in Nordamerika wurde hingegen ein Umsatzrückgang um ein Prozent registriert, in Asien schrumpften die Umsätze um vier Prozent, teilte EY mit. Der Gewinn der Unternehmen sank insgesamt um 1,5 Prozent. 18 Unternehmen meldeten rückläufige Gewinnzahlen.

Das dürfte nach Ansicht von EY auch das laufende Jahr weiter beeinflussen: "Wir erleben eine lange Phase wirtschaftlicher Stagnation inmitten einer tiefgreifenden Transformation bei gleichzeitig hohen geopolitischen Risiken", erklärte Mathieu Meyer, Partner bei EY. Dieser Mix aus lahmender Konjunktur, hohen Energie- und Materialpreisen sowie politischen Krisen und Auseinandersetzungen setze den Unternehmen massiv zu. "2024 wird nicht besser als 2023 - eher im Gegenteil", befürchtet Meyer.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: