Pallade Veneta - Beschäftigte in "Engpassberufen" verdienen oft überdurchschnittlich

Beschäftigte in "Engpassberufen" verdienen oft überdurchschnittlich


Beschäftigte in "Engpassberufen" verdienen oft überdurchschnittlich
Beschäftigte in "Engpassberufen" verdienen oft überdurchschnittlich / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Beschäftigte in Berufen, in denen ein besonderer Fachkräftemangel herrscht, verdienen oft besser als im Durchschnitt. Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in der Altenpflege etwa verdienten zuletzt im Schnitt 3920 Euro und somit rund 200 Euro mehr als der Durchschnitt der anerkannten Ausbildungsberufe, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. "Vollzeit-Fachkräfte in der Krankenpflege verdienten mit 4067 Euro sogar rund 350 Euro mehr."

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Dennoch werden nicht alle Ausbildungsberufe, in denen Fachkräftemangel herrscht, überdurchschnittlich entlohnt. Darunter fallen insbesondere Fernfahrer mit rund 630 Euro weniger und Fachkräfte in der Landwirtschaft mit 1100 Euro weniger als der Durchschnitt. Auch Fachkräfte für Sanitär-, Heizung-, und Klimatechnik verdienen laut Statistikamt mit 3412 Euro unterdurchschnittlich.

Neben der Berufswahl ist der Ausbildungsabschluss ein wichtiger Faktor bei der Höhe der Vergütung. Vollzeitbeschäftigte ohne beruflichen Ausbildungsabschluss verdienten über alle Berufe gesehen rund 650 Euro weniger als Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. "Wer einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss vorweisen konnte, kam im Durchschnitt auf 4980 Euro", fügten die Statistiker hinzu.

Mit dem niedrigsten Uni-Abschluss, dem Bachelor, lag der Durchschnittsverdienst mit 4791 Euro unter dem von Fachschulabsolventen. Fachkräfte mit Masterabschluss verdienten mit 6448 Euro aber bereits deutlich besser. "Bei promovierten oder habilitierten Beschäftigten lag der durchschnittliche Verdienst sogar bei 8974 Euro", erklärte das Statistikamt.

Die Zahlen hat das Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung für das Jahr 2023 berechnet. Den Statistikern zufolge handelt es sich um stichprobenartige Erhebungen in den Personal- und Gehaltsabteilungen in Betrieben aus ganz Deutschland. Referenzmonat ist der April des vergangenen Jahres. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nicht enthalten.

L.Barone--PV

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