Pallade Veneta - EU-Länder wollen russisches Vermögen für die Ukraine nutzen

EU-Länder wollen russisches Vermögen für die Ukraine nutzen


EU-Länder wollen russisches Vermögen für die Ukraine nutzen
EU-Länder wollen russisches Vermögen für die Ukraine nutzen / Foto: PATRICK HERTZOG - AFP/Archiv

Die EU-Länder wollen die Zinsgewinne aus eingefrorenem russischen Vermögen für die Ukraine nutzen. Darauf einigten sich die Ständigen Vertreter der Mitgliedsländer am Mittwoch im Grundsatz in Brüssel, wie der belgische Ratsvorsitz im Onlinedienst X mitteilte. Die Gewinne von rund drei Milliarden Euro jährlich sollen überwiegend in Militärhilfe für Kiew fließen.

Textgröße ändern:

Auf Vorschlag des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell soll das Geld zu 90 Prozent in Waffen und Munition für die Ukraine fließen. Die restlichen zehn Prozent sollen die Verteidigungsindustrie und den Wiederaufbau des Landes finanzieren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: "Es gibt kein stärkeres Symbol und keine bessere Verwendung für dieses Geld, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Ort zu machen", schrieb sie auf X.

Die EU bleibt mit ihrem Vorhaben allerdings hinter Forderungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und der USA zurück. Diese hatten die Freigabe des gesamten eingefrorenen russischen Vermögens in Höhe von rund 200 Milliarden Euro verlangt. Die Europäer fürchteten jedoch eine Klagewelle. Russland drohte mit jahrzehntelanger Strafverfolgung und sprach von geplantem "Diebstahl".

Stattdessen sollen nun die Zinsgewinne auf das russische Vermögen für die Ukraine genutzt werden. Bereits beim Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im März hatte es dafür Unterstützung gegeben, auch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Dieser bekräftigte den Willen der EU, "die Ukraine so lange zu unterstützen, wie es notwendig ist". Dabei sei die Nutzung der Zinsgewinne auf russisches Vermögen "ein kleiner, aber wichtiger Baustein".

Als nächstes geht der Text in den EU-Ministerrat. Dort wird laut Diplomaten ein einstimmiger Beschluss erwartet.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

"Grüne Gase" zum Heizen: Grüne werfen Reiche Übernahme von Lobbyvorschlägen vor

Die Grünen werfen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, bei den Plänen für eine sogenannte Grüngasquote für Heizungen Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben. "Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft", sagte der Abgeordnete Alaa Alhamwi am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Nahezu alle Forderungen wurden aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt."

Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt

Wie viel Geld wird es für europäische Landwirte geben? Wie viel investiert die EU in Verteidigung und in KI? Die EU-Staats- und Regierungschefs sind am Donnerstag in Brüssel zu zähen Verhandlungen über den nächsten, auf sieben Jahre angelegten Haushalt der Union zusammengekommen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich bei seiner Ankunft in Brüssel höchst skeptisch: "Wir brauchen Einstimmigkeit im Rat, und von dieser Einstimmigkeit sind wir weit entfernt", sagte er.

DIW-Auswertung: Nur zwei Drittel des Tankrabatts werden weitergegeben

Zwei Wochen nach Einführung des neuen Tankrabatts zeigt sich nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass lediglich 67 Prozent der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben werden. Verglichen mit den Spritpreisen in Frankreich, wo es keinen Tankrabatt gibt, sanken die Preise an den Zapfsäulen in Deutschland demnach im Schnitt um zehn bis elf Cent je Liter - die Steuersenkung durch den Tankrabatt beträgt allerdings rund 17 Cent.

EuGH: Ausweisung von verurteilten Schleusern nicht abschreckend genug

Zu Haftstrafen verurteilte Schleuser dürfen nicht einfach ausgewiesen werden. Das ist keine wirksame, abschreckende Strafe, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Ungarn verstieß demnach gegen seine Pflichten. (Az. C-521/25)

Textgröße ändern: