Pallade Veneta - Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld

Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld


Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld
Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln für das Bürgergeld. Einem Beschlusspapier zufolge soll die bestehende Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann, gestrichen werden, wie der "Spiegel" am Freitag berichtete. Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Diese Regelung lasse sich "mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren", so der Landkreistag.

Textgröße ändern:

Die Vertreter der Landkreise halten es dem Papier zufolge auch für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person zu reduzieren. Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sollen demnach verschärft werden: "Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen."

Der Landkreistag plädiert dem Bericht zufolge außerdem für strengere Sanktionen. "Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben." Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn jemand der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter "ohne wichtigen Grund" nicht folgt.

Der CDU-Vorstand hatte kürzlich ein Konzept vorgestellt, das eine deutliche Verschärfung der Regeln für den Bezug staatlicher Zahlungen an Arbeitslose vorsieht. Die Gelder sollen demnach künftig im Extremfall ganz gestoppt werden können, wenn sich Empfänger einer zumutbaren Arbeit verweigern. Außerdem soll das Schonvermögen herabgesetzt sowie die jährliche Erhöhung der Zahlungen begrenzt werden. Die SPD lehnte die CDU-Pläne ab. Die FDP begrüßte das Konzept, warf der CDU aber zugleich vor, sich bei den Liberalen bedient zu haben.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

"Grüne Gase" zum Heizen: Grüne werfen Reiche Übernahme von Lobbyvorschlägen vor

Die Grünen werfen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, bei den Plänen für eine sogenannte Grüngasquote für Heizungen Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben. "Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft", sagte der Abgeordnete Alaa Alhamwi am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Nahezu alle Forderungen wurden aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt."

Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt

Wie viel Geld wird es für europäische Landwirte geben? Wie viel investiert die EU in Verteidigung und in KI? Die EU-Staats- und Regierungschefs sind am Donnerstag in Brüssel zu zähen Verhandlungen über den nächsten, auf sieben Jahre angelegten Haushalt der Union zusammengekommen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich bei seiner Ankunft in Brüssel höchst skeptisch: "Wir brauchen Einstimmigkeit im Rat, und von dieser Einstimmigkeit sind wir weit entfernt", sagte er.

DIW-Auswertung: Nur zwei Drittel des Tankrabatts werden weitergegeben

Zwei Wochen nach Einführung des neuen Tankrabatts zeigt sich nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass lediglich 67 Prozent der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben werden. Verglichen mit den Spritpreisen in Frankreich, wo es keinen Tankrabatt gibt, sanken die Preise an den Zapfsäulen in Deutschland demnach im Schnitt um zehn bis elf Cent je Liter - die Steuersenkung durch den Tankrabatt beträgt allerdings rund 17 Cent.

EuGH: Ausweisung von verurteilten Schleusern nicht abschreckend genug

Zu Haftstrafen verurteilte Schleuser dürfen nicht einfach ausgewiesen werden. Das ist keine wirksame, abschreckende Strafe, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Ungarn verstieß demnach gegen seine Pflichten. (Az. C-521/25)

Textgröße ändern: