Pallade Veneta - Bundesnetzagentur startet Datenabfrage bei Gasnetzbetreibern wegen Notfallplans

Bundesnetzagentur startet Datenabfrage bei Gasnetzbetreibern wegen Notfallplans


Bundesnetzagentur startet Datenabfrage bei Gasnetzbetreibern wegen Notfallplans
Bundesnetzagentur startet Datenabfrage bei Gasnetzbetreibern wegen Notfallplans / Foto: Glyn KIRK - AFP/Archiv

Zur Vorbereitung auf eine mögliche Mangellage bei der Gasversorgung hat die Bundesnetzagentur am Donnerstag eine Datenabfrage bei den deutschen Gasnetzbetreibern gestartet. Eine Woche lang will die Behörde nun Daten sammeln mit dem "Ziel der Erfassung und der Identifizierung geschützter und nicht geschützter Letztverbraucher", wie aus der dazu geltenden Verfügung hervorgeht. Demnach geht es darum, Gasverbraucher mit einem besonders hohen Verbrauch zu identifizieren.

Textgröße ändern:

Ab Anfang Mai sollen dann diese betroffenen Unternehmen zu ihrem Verbrauch befragt werden, wie die Behörde ausführte. "Wir bereiten uns intensiv auf eine Lage vor, in der die Bundesnetzagentur Lieferreduzierungen von großen Gasverbrauchern verfügen muss", erklärte Behördenchef Klaus Müller am Donnerstag. Gleichzeitig tue die Netzagentur "alles, damit diese Situation nicht eintritt".

Die Bundesnetzagentur benötigt die Daten vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, da sie im Zweifel über die Verteilung des knappen Gasangebots entscheiden muss. Das könnte dann passieren, wenn kein russisches Gas mehr fließt, sei es wegen eines Boykotts durch die Bundesrepublik oder eines Stopps der Lieferungen durch Russland. Für diesen Fall benötigt die Behörde aktuelle Angaben zum Verbrauch, um "die Folgen von Maßnahmen für die betroffenen Letztverbraucher und für die Gesellschaft bestmöglich einschätzen zu können".

Die Bundesregierung hatte Ende März die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Regierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet. Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundesländer tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung.

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Donnerstag auch ihren täglichen Lagebericht - demnach ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit "stabil". Die Gasnetzbetreiber meldeten keine besonderen Vorkommnisse und es seien keine Beeinträchtigungen der Gaslieferungen nach Deutschland zu verzeichnen.

Im Fall einer Gaszuteilung durch die Netzagentur sind private Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt. Nach europäischen Regelungen müssen Privathaushalte genauso wie Krankenhäuser oder Pflegeheime zuerst beliefert werden.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten

Der schwedische Streamingdienst Spotify hat ein neues Angebot angekündigt: Er will zahlenden Abonnenten künftig Tickets für das Konzert eines ihrer Lieblingskünstler bereits vor dem offiziellen Vorverkaufsstart anbieten. Das teilte Spotify am Dienstag bei Vorlage seiner Quartalszahlen mit.

Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum

Das Niedrigwasser in deutschen Flüssen könnte nach Einschätzung von Ökonomen das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr zunichte machen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes trägt das derzeitige Niedrigwasser des Rheins zudem zu einem "Nord-Süd-Gefälle" beim Spritpreis bei. Aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit erreichte das Niedrigwasser am Dienstag teils neue Tiefststände.

Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden

Das Luxushotel Adlon in Berlin soll für mindestens 280 Millionen Euro verkauft werden. Das Hotel gehört dem von der Jagdfeld-Gruppe gemanagten Fundus-Fonds 31, dessen Anlegerinnen und Anleger derzeit zu einer Abstimmung über den Verkauf aufgerufen seien, berichtete die "Immobilien Zeitung". Die Gruppe bestätigte dies am Dienstag der AFP und erklärte, das "Gros der mehr als 4000 Eigentümer, überwiegend Privatanleger", sei "in einem Lebensalter, in dem sie sich von ihren Anteilen trennen wollen".

Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein

Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten. Das entschied das Landgericht München I laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern vom Dienstag gegen den US-Technologiekonzern Apple. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 29 U 4451/23e).

Textgröße ändern: