Pallade Veneta - SPD-Fraktion will tatsächliche Arbeitsmarkteffekte bei Bürgergeld-Beschlüssen prüfen

SPD-Fraktion will tatsächliche Arbeitsmarkteffekte bei Bürgergeld-Beschlüssen prüfen


SPD-Fraktion will tatsächliche Arbeitsmarkteffekte bei Bürgergeld-Beschlüssen prüfen
SPD-Fraktion will tatsächliche Arbeitsmarkteffekte bei Bürgergeld-Beschlüssen prüfen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt hat eine eingehende Prüfung der Beschlüsse der Koalitionsspitzen zum Bürgergeld angekündigt. "Nicht auf der Fachebene getroffene Kompromisse müssen jetzt in Ruhe sachlich eingeordnet werden - insbesondere in Bezug auf ihre tatsächlichen Arbeitsmarkteffekte", sagte Schmidt am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. "Das ist vor allem bei Entscheidungen zum inzwischen überwiegend populistisch diskutierten Bürgergeld der Fall."

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Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten im Zuge der Haushaltseinigung auch Verschärfungen für Bürgergeld-Empfänger beschlossen. Ihnen sollen künftig bei der Ablehnung von Jobangeboten oder Verstößen gegen Mitwirkungs- oder Meldepflichten schnellere und höhere Kürzungen drohen.

"Im Grunde wurde beim Bürgergeld an der Überzeugung festgehalten, die Betreuung zu intensivieren, die Interessen der Arbeitslosen zu berücksichtigen und auf Qualifizierung und Weiterbildung zu setzen", sagte Schmidt weiter. "Das muss sich nun auch im Haushalt abbilden - sowohl in Bezug auf das Personal als auch die Finanzierung der Maßnahmen. Jeder Arbeitslose, der gut betreut und qualifiziert im ersten Arbeitsmarkt langfristig Fuß fasst, spart dem Steuerzahler Geld und stärkt unsere sozialen Sicherungssysteme."

Die Koalitionsspitzen hatten auch vereinbart, dass für Beschäftigte Zuschläge für Mehrarbeit jenseits der vereinbarten Vollzeitarbeit steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Steuerlich begünstigt werden sollen zudem Prämien von Arbeitgebern, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit ausweiten.

"Auch Arbeitsanreize bei Überstunden und flexiblen Arbeitszeiten müssen umfassend auf ihre Wirkungen überprüft werden", sagte Schmidt. "Entgrenzte Arbeitszeiten bei einem Elternteil dürfen zum Beispiel nicht dazu führen, dass das andere Elternteil dann seine Arbeitszeit reduzieren muss."

Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium gab sich am Wochenende unterdessen wortkarg zu den Vereinbarungen. "Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der Beschlüsse vom 5. Juli bleibt abzuwarten", hieß es lediglich aus dem Ressort von Minister Hubertus Heil (SPD).

J.Lubrano--PV

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