Pallade Veneta - Habeck stellt Verlängerung von Corona-Hilfen über März hinaus in Aussicht

Habeck stellt Verlängerung von Corona-Hilfen über März hinaus in Aussicht


Habeck stellt Verlängerung von Corona-Hilfen über März hinaus in Aussicht
Habeck stellt Verlängerung von Corona-Hilfen über März hinaus in Aussicht

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat eine Verlängerung der Corona-Hilfen in Aussicht gestellt. "Ich hoffe, dass wir Ende März in einer anderen Situation sind. Sollte es aber nötig sein, die Hilfen erneut zu verlängern, um das Überleben hart betroffenen Betriebe zu sichern, dann werden wir in der Bundesregierung die Gelder hierfür bereitstellen", sagte Habeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben).

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Die aktuellen Hilfen seien gut angelaufen, erklärte Habeck. Erste Teilzahlungen - sogenannte Abschlagszahlungen - flössen seit dem 18. Januar und seien auf den Konten der Betroffenen angekommen.

Seit dem 7. Januar wurden 4370 Anträge auf Überbrückungshilfe IV mit einem Volumen von rund 222 Millionen Euro gestellt, wie die Funke-Zeitungen unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium berichteten. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie weiterhin stark betroffen sind, für die Zeit von Januar bis März staatliche Unterstützung. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Hinzu kommen dem Bericht zufolge noch 28847 Anträge auf Neustarthilfe mit einem Fördervolumen von 130 Millionen Euro. Bei der Neustarthilfe handelt es sich um ein Programm für Soloselbständige. Sie können bis zu 1500 Euro pro Monat vom Staat bekommen, insgesamt also 4500 Euro.

Etwa die Hälfte aller Anträge kommt den Funke-Zeitungen zufolge aus den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, mehr als die Hälfte der Antragssumme stammt aus den Branchen Gastronomie und Hotellerie.

Habecks Haus hat den Zugang zu Wirtschaftshilfen erleichtert. Unternehmen können Überbrückungshilfe IV im Januar und Februar auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie vorübergehend schließen. Umsatzeinbrüche werden anerkannt, wenn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen der Corona-Beschränkungen unwirtschaftlich wäre. "Dann können diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent Überbrückungshilfe IV erhalten", hieß es laut Funke aus dem Wirtschaftsministerium.

Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus sei eine neue Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, stellte Habeck fest. "Wir greifen mit den Corona-Wirtschaftshilfen daher weiter unterstützend unter die Arme."

B.Cretella--PV

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