Pallade Veneta - Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH

Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH


Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Die Hamburger Verbraucherzentrale ist mit einer Klage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG gescheitert, in der es um die Beteiligung von Versicherten an den Überschüssen ging. Die von der Allianz praktizierte Verteilung ist zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind Versicherte mit älteren Rentenversicherungserträgen dadurch benachteiligt. (Az. IV ZR 436/22)

Textgröße ändern:

Wenn eine Versicherung aus Anlagen Überschüsse erwirtschaftet, muss sie diese zum großen Teil an die Versicherten weitergeben. Die Allianz unterschied dabei je nach Rechnungszins. Damit ermitteln Versicherer, wie viel Geld sie heute für künftige Verpflichtungen vorhalten müssen. Älteren Verträgen mit einem höheren Rechnungszins wurde eine anteilig an ihrem Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zugeteilt als den Verträgen mit niedrigerem Rechnungszins.

Kundinnen und Kunden mit Verträgen, die seit 2017 unterzeichnet wurden, erhielten der Verbraucherzentrale zufolge eine höhere Ausschüttung als Versicherte mit Verträgen, die zwischen 1994 und 2016 abgeschlossen worden waren. Die Verbraucherschützer klagten sich über sechs Jahre durch die Instanzen bis zum BGH. Dieser entschied aber nun, dass die Praxis der Allianz rechtmäßig ist.

"Wir bedauern, dass wir den BGH nicht von unserer Rechtsauffassung überzeugen konnten", erklärte Sandra Klug von der Hamburger Verbraucherzentrale nach dem Urteil. Die Verbraucherschützer befürchteten, "dass die begünstigte Überschussbeteiligung von jüngeren Verträgen Schule macht und Vertriebskräfte dies als absatzförderndes Argument nutzen."

Die Allianz Lebensversicherung sah dagegen "die zentrale Bedeutung und die Rechtssicherheit der privaten wie auch der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eindeutig gestärkt". Sie begrüßte die "mit dem Urteil verbundene Rechtssicherheit".

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Schneller als die Inflation: Mieten in deutschen Städten ziehen wieder stärker an

Die Angebotsmieten in deutschen Städten sind zuletzt wieder stärker gestiegen. Wie das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) am Donnerstag mitteilte, legten sie im dritten Quartal im bundesweiten Schnitt um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Verglichen mit dem dritten Quartal 2025 betrug der Anstieg 3,7 Prozent.

Chip-Hersteller TSMC verbucht sechsten Rekordgewinn in Folge

Der taiwanische Chip-Hersteller TSMC hat das sechste Quartal in Folge einen neuen Rekordgewinn verbucht. Das Plus in der Bilanz von Juli bis September stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 68,7 Prozent auf 763,1 Milliarden Neue Taiwan Dollar (21 Milliarden Euro), wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Im zweiten Quartal waren es 706,6 Milliarden Neue Taiwan Dollar gewesen.

Voraussichtlich niedrigere Erntemenge: Kartoffeln im September deutlich teurer

Der Kartoffelpreis ist in diesem September deutlich höher als im vergangenen Jahr: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlten 11,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Die Preise für Pommes frites und andere tiefgefrorene verarbeitete Kartoffelprodukte hingegen sanken um 4,7 Prozent. Die Kartoffelernte falle in diesem Jahr nach Schätzungen wesentlich schlechter aus als 2025, erklärte das Bundesamt weiter.

Australien: Gesetzentwurf zur "Fürsorgepflicht" von Tech-Konzernen ins Parlament eingebracht

Nach der Einführung des weltweit ersten Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche in Australien hat die Regierung ihren Gesetzentwurf zur "Fürsorgepflicht" von Tech-Konzernen für Minderjährige ins Parlament eingebracht. Kommunikationsministerin Anika Wells sagte am Donnerstag vor Journalisten, die Konzerne dürften bislang ihre Angebote "an Australiern im Live-Betrieb testen". Wer ein Produkt entwickele, sei "verantwortlich für dessen Risiken", fügte sie hinzu.

Textgröße ändern: