Pallade Veneta - Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof


Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof
Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof / Foto: Alberto PIZZOLI - AFP/Archiv

Die Kinder des verstorbenen früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) eingefahren. Der Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig. Darin hatte die EZB Berlusconis Finanzholding Fininvest eine Großbeteiligung an der italienischen Banca Mediolanum verboten. (Az. C-512/22 P und C-513/22 P)

Textgröße ändern:

Der Beschluss hat eine jahrelange Vorgeschichte: Zunächst hatte die italienische Zentralbank Berlusconi wegen einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs untersagt, über die von ihm gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.

In der Zwischenzeit war Mediolanum von der Tochtergesellschaft Banca Mediolanum übernommen worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde. Eine qualifizierte Beteiligung umfasst mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte oder andere Möglichkeiten, maßgeblich Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen.

Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen - was diese im Oktober 2016 auch tat. Gegen diesen Beschluss wandten sich Berlusconi und Fininvest an die Vorinstanz des EuGH, das Gericht der Europäischen Union. Dort hatten sie aber keinen Erfolg. Ihre Klage scheiterte im Mai 2022.

Daraufhin zogen sie vor den EuGH. Nach dem Tod von Silvio Berlusconi im Juni 2023 ging die Kontrolle über Fininvest komplett an seine Kinder über. Der EuGH fand bei seiner Prüfung nun einen Rechtsfehler im Urteil des Gerichts und hob es darum auf. Den strittigen EZB-Beschluss erklärte er für nichtig.

Die EZB habe das Halten einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum durch Berlusconi nicht rechtmäßig ablehnen können, erklärte der EuGH. Berlusconi habe die qualifizierte Beteiligung bereits früher erworben. Zu dem Zeitpunkt seien die EU-rechtlichen Bestimmungen, auf die sich die EZB stützte, noch nicht in italienisches Recht umgesetzt gewesen.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Voraussichtlich niedrigere Erntemenge: Kartoffeln im September deutlich teurer

Der Kartoffelpreis ist in diesem September deutlich höher als im vergangenen Jahr: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlten 11,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Die Preise für Pommes frites und andere tiefgefrorene verarbeitete Kartoffelprodukte hingegen sanken um 4,7 Prozent. Die Kartoffelernte falle in diesem Jahr nach Schätzungen wesentlich schlechter aus als 2025, erklärte das Bundesamt weiter.

Australien: Gesetzentwurf zur "Fürsorgepflicht" von Tech-Konzernen ins Parlament eingebracht

Nach der Einführung des weltweit ersten Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche in Australien hat die Regierung ihren Gesetzentwurf zur "Fürsorgepflicht" von Tech-Konzernen für Minderjährige ins Parlament eingebracht. Kommunikationsministerin Anika Wells sagte am Donnerstag vor Journalisten, die Konzerne dürften bislang ihre Angebote "an Australiern im Live-Betrieb testen". Wer ein Produkt entwickele, sei "verantwortlich für dessen Risiken", fügte sie hinzu.

Neue Grenzbrücke zwischen China und Nordkorea eröffnet

Zwölf Jahre nach ihrer Fertigstellung haben China und Nordkorea eine neue Grenzbrücke eröffnet. Lastwagen mit den Flaggen beider Länder fuhren am Donnerstag in beide Richtungen über die gut drei Kilometer lange, vierspurige Brücke. Sie führt von der chinesischen Grenzstadt Dandong, wo sich am Eröffnungstag hunderte Schaulustige versammelten, über den Fluss Yalu nach Nordkorea.

Personalauswahl in Kitas: Bertelsmann-Studie sieht Verbesserungsbedarf

Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung sieht Verbesserungspotenzial bei der Abstimmung zwischen Kitaträgern und Kitaleitungen insbesondere bei der Personalauswahl. 23 Prozent oder fast ein Viertel der befragten Kitaleitungskräfte gaben an, dass ausgeschriebene Stellen eigentlich unterhalb des in den Einrichtungen benötigten Qualifikationsniveaus lägen, wie die Stiftung am Donnerstag in Gütersloh erklärte.

Textgröße ändern: