Pallade Veneta - Rund 69.000 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt

Rund 69.000 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt


Rund 69.000 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt
Rund 69.000 Ausbildungsstellen in Deutschland unbesetzt / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

In Deutschland waren Ende September noch rund 69.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Das waren 4000 weniger als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg am Mittwoch mitteilte. Gleichzeitig nahm die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber ohne passende Ausbildungsstelle zu.

Textgröße ändern:

Von Oktober 2023 bis September dieses Jahres wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern laut BA 519.000 Ausbildungsstellen und damit 26.000 weniger als im Vorjahreszeitraum gemeldet. Gleichzeitig gab es 432.000 Bewerberinnen und Bewerber, 9000 mehr als ein Jahr zuvor.

"Wie in den Vorjahren waren deutlich mehr betriebliche Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber gemeldet, die Lücke ist aber kleiner geworden", erklärte die BA. Auf 100 Ausbildungsstellen kamen demnach 86 gemeldete Interessenten, während es in den beiden Vorjahren noch 80 gewesen waren.

Das Auszubildende und Betriebe zusammenfinden wird den Angaben nach "seit Jahren" dadurch erschwert, "dass Angebot und Nachfrage oftmals regional, berufsfachlich oder qualifikatorisch nicht zusammenpassen". Diese Probleme hätten zuletzt weiter zugenommen.

Auch in diesem Jahr waren 31.000 Bewerberinnen und Bewerber, und damit 5000 mehr als vor einem Jahr, nach dem 30. September noch ohne passende Stelle. "Es gibt noch viel ungenutztes Potential. In Zeiten von Fachkräftemangel können wir auf keine Nachwuchskraft verzichten", erklärte BA-Chefin Andrea Nahles.

Besonders schwer sei die Besetzung von Stellen in Lebensmittelberufen, Bau- und baunahen Berufen, Hotel- und Gaststättenberufen, Metallberufen, in der Orthopädie- und Rehatechnik, im Verkauf und in der Fahrzeugführung.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte ein "vernetztes System". "Es ist nicht akzeptabel, dass so viele junge Menschen keine Ausbildung machen", erklärte er. Schülerdaten unversorgter Schulabgänger müssten geteilt werden, damit die Berufsberatung ohne Umwege erfolgen könne. "Der gemeinsame Einsatz für den Fachkräftenachwuchs beginnt beim Zugang zu den jungen Menschen, die Beratung und Förderung brauchen und sie verdient haben", erklärte Dulger.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: