Pallade Veneta - Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer

Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer


Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer
Urteil: Keine Entschädigung für Firma bei Corona-Quarantäne von Arbeitnehmer / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge wird Arbeitgebern der Lohn nicht erstattet, den sie einem Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne weitergezahlt haben. Da die klagende Firma Revision gegen das Urteil einlegte, soll sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen, wie das Düsseldorfer Gericht am Mittwoch mitteilte. Allein in Düsseldorf seien seit August noch rund 300 weitere solcher Klagen eingegangen.

Textgröße ändern:

In dem konkreten Fall forderte der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, eine Entschädigung für das weiter gezahlte Arbeitsentgelt. Der Arbeitnehmer hatte sich im November 2022 mit Corona infiziert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht dem Arbeitgeber aber keine Entschädigung zu.

Müsse ein Arbeitnehmer in Quarantäne und könne nicht von zu Hause aus arbeiten, sei er arbeitsunfähig, erklärte das Gericht. Denn es sei ihm nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Ob er Symptome habe, sei dabei unwichtig.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: