Pallade Veneta - Löhne in der Pflege um fast neun Prozent gestiegen

Löhne in der Pflege um fast neun Prozent gestiegen


Löhne in der Pflege um fast neun Prozent gestiegen
Löhne in der Pflege um fast neun Prozent gestiegen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Durchschnittslöhne in der Pflege sind binnen eines Jahres um 8,8 Prozent gestiegen. Wie der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen am Freitag mitteilte, erhöhten sich die durchschnittlichen Stundenlöhne im Vergleich zum Vorjahr damit auf 22,60 Euro. Dies sei deutlich mehr als in den vorangegangenen Jahren. Dort hätten die durchschnittlichen Steigerungen noch bei rund zwei Prozent gelegen.

Textgröße ändern:

Der Anstieg in diesem Jahr zeige, dass sich "Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können", erklärte die GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. "Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich höhere Löhne aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken." Denn zur Finanzierung müssten Pflegeeinrichtungen "oftmals die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen anheben". Pfeiffer forderte, die Politik müsse "endlich Wege aufzeigen, um die steigende Belastung der Pflegebedürftigen wirksam zu begrenzen".

Besonders stark war der Anstieg der Durchschnittslöhne laut GKV-Spitzenverband bei Pflegehilfskräften ohne Ausbildung. Bei ihnen stieg die Vergütung im Vergleich zu 2023 um fast 9,9 Prozent auf 19,26 Euro. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten durchschnittlich 21,41 Euro - 9,6 Prozent mehr als bisher. Der Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 25,93 Euro, ein Plus von knapp 9,2 Prozent.

Der Anstieg ist dabei unter den Bundesländern unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Tarifverträgen ab. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen führten diese zu Steigerungen um zehn Prozent. Es folgten Hamburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit rund neun Prozent. Im Mittelfeld mit sechs bis acht Prozent liegen Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. In Bremen und Berlin fallen die Steigerungen mit vier bis fünf geringer aus. In Bremen werden demnach erfolgte Tariferhöhungen erst im nächsten Jahr sichtbar.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: