Pallade Veneta - VW-Konzernchef Blume hält harten Sparkurs bei Marke VW für alternativlos

VW-Konzernchef Blume hält harten Sparkurs bei Marke VW für alternativlos


VW-Konzernchef Blume hält harten Sparkurs bei Marke VW für alternativlos
VW-Konzernchef Blume hält harten Sparkurs bei Marke VW für alternativlos / Foto: Yann Schreiber - AFP/Archiv

Der Chef des Volkswagen-Konzerns, Oliver Blume, hält den angekündigten harten Sparkurse bei der Marke VW für alternativlos. "Die schwache Marktnachfrage in Europa und deutlich gesunkene Erträge aus China legen jahrzehntelange strukturelle Probleme bei VW offen", sagte er der "Bild am Sonntag". VW sei in der Heimat schlicht zu teuer. "Unsere Kosten in Deutschland müssen massiv runter."

Textgröße ändern:

"Unser Arbeitskostenniveau ist beispielsweise hier oftmals mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt unserer europäischen Standorte", führte Blume aus. "Auch bei unseren Entwicklungs- und Vertriebskosten und in weiteren Kostenbereichen besteht im Wettbewerbsvergleich ebenso Handlungsbedarf."

Der kriselnde Autobauer hatte in dieser Woche seine Pläne einer massiven Gehaltsreduzierung vorgestellt. Angestrebt wird eine Entgeltsenkung von zehn Prozent, außerdem sollen Sonderzahlungen entfallen und das Bonussystem sowie die Übernahme von Azubis neu geregelt werden. Zudem stehen Werksschließungen und ein umfangreicher Stellenabbau im Raum.

VW-Personalvorstand Gunnar Kilian nannte den Vorstoß "eine historischen Weichenstellung für Volkswagen". Dafür müsse die Belegschaft bereit sein, "Einschnitte hinzunehmen", sagte er der "BamS". Nur so könne VW "Investitionen in starke Autos, an denen unser Erfolg und damit unsere Arbeit hängen" stemmen.

Aus der FDP kamen Rufe nach einem Rückzug der Landesregierung Niedersachsen aus dem VW-Aufsichtsrat. "Das Land muss seinen politischen Einfluss auf den Konzern reduzieren", sagte Niedersachsens FDP-Landesvorsitzender Konstantin Kuhle der "Welt". Das Land Niedersachsen hält gut 20 Prozent der Anteile an VW und hat bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht. Niedersächsische SPD-Politiker wiesen den FDP-Vorschlag zurück.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: