Pallade Veneta - Bitcoin erreicht neuen Höchstwert von mehr als 75.000 Dollar

Bitcoin erreicht neuen Höchstwert von mehr als 75.000 Dollar


Bitcoin erreicht neuen Höchstwert von mehr als 75.000 Dollar
Bitcoin erreicht neuen Höchstwert von mehr als 75.000 Dollar / Foto: JACK GUEZ - AFP/Archiv

Der Kurs der Kryptowährung Bitcoin hat am Mittwoch einen Wert von mehr als 75.000 Dollar (knapp 70.000 Euro) und damit einen neuen Höchstwert erreicht. Der Bitcoin stieg am Morgen auf einen Wert von 75.005,06 Dollar und übertraf damit den bisherigen Höchstwert von 73.797,98 Dollar, der im März erreicht worden war.

Textgröße ändern:

Angetrieben wurde dies durch die Aussicht auf regulatorische Lockerungen im Falle eines Siegs von Donald Trump bei der am Dienstag abgehaltenen Präsidentschaftswahl in den USA. Der republikanische Präsidentschaftskandidat hatte angekündigt, er wolle "aus Amerika die Welthauptstadt für Krypto und Bitcoin machen". Auch sagte er, er werde "der Pro-Innovations- und Pro-Bitcoin-Präsident sein, den Amerika braucht".

Trump setzt sich damit von der Regierung von US-Präsident Joe Biden ab, die eine Regulierung der Kryptowährungen befürwortet. Diese ermöglichen digitalen Zahlungsverkehr, ohne dass dieser von Banken kontrolliert wird.

Zwar steht bei der Präsidentschaftswahl in den USA noch nicht fest, ob Trump oder Vizepräsidentin Kamala Harris von der Demokratischen Partei auf Biden im Weiße Haus nachfolgt. Erste Zahlen deuteten jedoch darauf hin, dass Trump in Georgia - einem von sieben stark umkämpften Bundesstaaten - vorne lag. "Dass Georgia anfing, rot zu leuchten, könnte der Auslöser gewesen sein", sagte Max Gokhman von Franklin Templeton Investment Solutions mit Blick darauf, dass erste Nachwahlbefragungen die Republikaner in dem Bundesstaat vorne sahen.

Analysten zufolge lag der Fokus auch auf der Kongresswahl. Die 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses sowie 34 der 100 Senatoren werden neu gewählt. Im Repräsentantenhaus haben derzeit die Republikaner die Mehrheit. Im Senat verfügen aktuell die Demokraten über eine hauchdünne Mehrheit. Die Umfragen hatten darauf hingedeutet, dass sie diese Mehrheit an die Republikaner verlieren könnten.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: