Pallade Veneta - DIHK und Ifo-Institut sehen deutsche Exportwirtschaft unter Trump vor Problemen

DIHK und Ifo-Institut sehen deutsche Exportwirtschaft unter Trump vor Problemen


DIHK und Ifo-Institut sehen deutsche Exportwirtschaft unter Trump vor Problemen
DIHK und Ifo-Institut sehen deutsche Exportwirtschaft unter Trump vor Problemen / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Nach dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl sehen die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Münchner Ifo-Institut die deutsche Exportwirtschaft vor großen Problemen. Die deutsche Wirtschaft müsse sich "auf stärkeren Protektionismus und höhere Handelshürden einstellen" und der Handel mit den USA drohe dadurch deutlich schwieriger zu werden, erklärte DIHK-Präsident Peter Adrian am Mittwoch. Ein genereller Importzoll wäre "ein herber Rückschlag für die deutsche Wirtschaft".

Textgröße ändern:

"Trump verfolgt eine ausgeprägt protektionistische Agenda, die auf höhere Importzölle und stärkere Beschränkungen des internationalen Handels setzt, insbesondere gegenüber China und potenziell auch gegenüber Europa", erklärte auch Ifo-Präsident Clemens Fuest. Dafür müssten Vorkehrungen getroffen werden.

Deutsche Exporteure, für die die USA der größte Absatzmarkt außerhalb der EU seien, müssten mit "empfindlichen Einbußen rechnen", sollte Trump seine Drohung wahr machen und Basiszölle von 20 Prozent auf Importe aus der EU und 60 Prozent auf Importe aus China erheben. Dann könnten die deutschen Exporte in die USA um rund 15 Prozent zurückgehen.

DIHK-Präsident Adrian verwies zugleich darauf, dass die USA selbst ein "attraktiver Markt" seien, der mit vorteilhaften Standortbedingungen deutsche Investitionen anziehe. "Die angekündigte Senkung der Körperschaftssteuer wäre ein positiver Impuls für die US-Wirtschaft und könnte auch für deutsche Unternehmen neue Aufträge bedeuten." Allerdings bestehe durch Zölle und protektionistische Maßnahmen auch die Gefahr, dass "möglicherweise zulasten deutscher Standorte" mehr vor Ort produziert werde.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: