Pallade Veneta - Schlechte Witterung: Weinernte in Frankreich nähert sich historischem Tiefstand

Schlechte Witterung: Weinernte in Frankreich nähert sich historischem Tiefstand


Schlechte Witterung: Weinernte in Frankreich nähert sich historischem Tiefstand
Schlechte Witterung: Weinernte in Frankreich nähert sich historischem Tiefstand / Foto: Sylvain THOMAS - AFP

Die diesjährige Weinernte in Frankreich ist sehr schlecht ausgefallen. Die erwartete Erntemenge ging im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent zurück und näherte sich damit den historischen Tiefständen aus den Jahren 2017 und 2021 an, wie das Landwirtschaftsministerium in Paris am Freitag mitteilte. Es verwies auf "ungünstige Wetterbedingungen in allen Regionen".

Textgröße ändern:

Zum 1. November wurde die Produktion aller Weinerzeuger des Landes den Angaben nach auf knapp 37 Millionen Hektoliter geschätzt. Im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre wäre dies ein Rückgang um 17 Prozent. Betroffen sind alle Weinarten, insbesondere Burgunder, Beaujolais und Champagner. Bei Weinen für Branntwein fiel der Rückgang im Jahresvergleich wegen einer außergewöhnlich guten Ernte 2023 besonders stark aus.

Die französischen Winzer leiden seit Jahren unter sinkendem Absatz. Zum einen ändert sich der Geschmack, junge Franzosen trinken immer häufiger Bier als Rotwein. Zudem sinken die Exporte in die USA und nach China. Hinzu kommen die Folgen des Klimawandels. Seine erste Schätzung zur diesjährigen Weinernte vom September korrigierte das Landwirtschaftsministerium nun noch einmal deutlich nach unten.

Italien dürfte deshalb Frankreich wieder als größter Weinproduzent der Welt ablösen. Dort wird mit einer Ernte von 41 bis 42 Millionen Hektolitern gerechnet. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) war Italien seit 2007 jedes Jahr der weltweit führende Weinerzeuger, mit Ausnahme von 2011, 2014 und 2023, als es jeweils von Frankreich überholt wurde.

M.Romero--PV

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Textgröße ändern: