Pallade Veneta - Bundesarbeitsgericht rügt Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen bei Teilzeit

Bundesarbeitsgericht rügt Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen bei Teilzeit


Bundesarbeitsgericht rügt Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen bei Teilzeit
Bundesarbeitsgericht rügt Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen bei Teilzeit / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Diskriminierung vieler Teilzeitbeschäftigter bei den Zuschlägen für Überstunden gerügt. Tarifregelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, sind diskriminierend und daher in der Regel unwirksam, wie das BAG am Donnerstag in Erfurt entschied. Die Zahl der Betroffenen, insbesondere Frauen, ist nach Gerichtsangaben sehr hoch. (Az.8 AZR 370/20)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine Krankenpflegerin beim Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH), das bundesweit Dialyse anbietet. Laut Haustarif gibt es für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent – allerdings nur, soweit die Arbeitszeit insgesamt über die eines Vollzeitbeschäftigten hinausgeht.

Die Klägerin hatte bis Ende März 2018 fast 130 Überstunden angesammelt. Zuschläge oder entsprechende Zeitgutschriften hatte sie nicht erhalten, weil sie in Teilzeit mit 40 Prozent einer vollen Stelle beschäftigt ist.

Das BAG sprach ihr nun die Zeitgutschriften zu. Die Regelung des Haustarifs bedeute eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Sachliche Gründe hierfür seien nicht ersichtlich, die Regelung daher unzulässig. Da hier – wie häufig – weit überwiegend Frauen betroffen seien, verstoße die Regelung zudem gegen das Verbot der Frauendiskriminierung.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht

In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)

Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas hat der neue Arbeitsminister Alexander Schweitzer seine Ernennungsurkunde erhalten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte dem ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten am Dienstagnachmittag in Berlin das Dokument. Am Mittwochnachmittag legt Schweitzer dann im Bundestag seinen Amtseid ab. Davor nimmt er bereits erstmals an einer Sitzung des Bundeskabinetts teil.

Missbrauchsbeauftragte fordert besseren Schutz von Kindern im Netz

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, hat einen besseren Schutz Heranwachsender im Internet gefordert. "Die Risiken im digitalen Raum explodieren", sagte Claus bei der Vorstellung ihres ersten Berichts am Dienstag in Berlin. Tagtäglich würden Kinder und Jugendliche im Netz Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung. So habe schon jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren Cyber-Grooming erlebt. Diese gezielte Online-Kontaktaufnahme sei der Auftakt für sexualisierte Übergriffe.

Arbeitgeber fordern mehr Tempo bei Reformen - Merz wirbt für Zuversicht

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Bundesregierung zu raschen Reformen aufgefordert. Grundvoraussetzung für weiteres Wachstum in Deutschland seien "weniger Bürokratie, flexiblere Arbeit, niedrigere Belastungen und ein Staat, der schneller und digitaler wird", sagte Dulger am Dienstag beim Arbeitgebertag in Berlin, wo er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einen 20-Punkte-Plan der Arbeitgeber überreichte. Merz bekräftigte seinen Willen zu den "umfangreichsten Reformen seit Jahrzehnten" - und warb zugleich für mehr Zuversicht.

Textgröße ändern: