Pallade Veneta - Vor gesetzlicher Pflicht ab Juni: Viele Websites noch nicht barrierefrei

Vor gesetzlicher Pflicht ab Juni: Viele Websites noch nicht barrierefrei


Vor gesetzlicher Pflicht ab Juni: Viele Websites noch nicht barrierefrei
Vor gesetzlicher Pflicht ab Juni: Viele Websites noch nicht barrierefrei / Foto: Fred TANNEAU - AFP/Archiv

Viele Internetseiten in Deutschland sind einer Untersuchung zufolge noch nicht barrierefrei nutzbar, obwohl Ende Juni eine entsprechende gesetzliche Pflicht in Kraft tritt. Nur 6,5 Prozent von 247 analysierten Websites seien vollständig barrierefrei und "erfüllen höchste Standards", teilte der Telefon- und Bürodienstleister ebuero am Donnerstag mit. Bei vielen Anbietern gebe es Nachholbedarf. Im schlimmsten Fall drohe wegen der gesetzlichen Vorschriften die Abschaltung der Seite.

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Ab dem 28. Juni greift ein neues Gesetz zur Barrierefreiheit, das im Jahr 2022 zur Umsetzung von EU-Vorgaben verabschiedet wurde. Computer, Tablets und Handys müssen dann barrierefrei nutzbar sein, außerdem viele Websites, die Dienstleistungen anbieten. Betreiber müssen dann beispielsweise Alternativtexte für Bilder bereitstellen und die Bedienbarkeit ihrer Website mit der Tastatur gewährleisten.

Für die Untersuchung nahm ebuero nach eigenen Angaben unter anderem die Startseiten von Anwaltskanzleien, Ärzten, Apotheken und Fußball-Bundesligavereinen unter die Lupe. Eher gut schnitten demnach Universitäten und Stadtverwaltungen ab, aber auch Websites des ÖPNV und Online-Shops. Besonders viel Nachholbedarf gebe es indes in vielen Fällen bei großen Versandapotheken, Ärzten und E-Mail-Providern, erklärte das Unternehmen.

16 untersuchte Seiten erreichten die Höchstbewertung von 100 Punkten, 75 kamen auf über 90 Punkte. "Die Untersuchung verdeutlicht, wie viel Handlungsbedarf noch besteht, um die digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen", erklärte ebuero. Im Falle eines Verstoßes gegen das Gesetz könnten die Behörden zunächst Nachbesserungen einfordern. "Bei wiederholtem Ignorieren drohen jedoch Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs", warnte ebuero.

Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Vorgaben teilweise ausgenommen.

M.Romero--PV

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