Pallade Veneta - Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen

Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen


Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen
Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Arbeitgeber dürfen die Verwaltung ihrer Personalakten nicht einfach nach außen abgeben. Eine Verwaltung "durch hierzu nicht befugte Dritte" verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann Schadenersatzansprüche der Beschäftigten auslösen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 365/22)

Textgröße ändern:

Er gab damit einer Bundesbeamtin recht, die bei einer Bundesanstalt in Hannover arbeitet. Die Personalaktenverwaltung wurde dort früher durch Bedienstete des Landes Niedersachsen vorgenommen. Die Beamtin hatte dagegen schon länger Bedenken. Nach einer von ihr angestoßenen Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde die beanstandete Verwaltungspraxis 2019 geändert.

Mit ihrer Klage verlangte die Beamtin nun Schadenersatz. Anders als beide Vorinstanzen gab der BGH dem nun im Grundsatz statt. Die Dienststelle der Beamtin habe die Personalakten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Auch die Behörde selbst sei offenbar davon ausgegangen, dass dies gegen die DSGVO verstößt.

Mit der Weitergabe der Personalakten habe die Klägerin die Kontrolle über ihre dort enthaltenen Daten verloren. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könne schon dies einen Schadenersatzanspruch auslösen. Einen solchen Schaden müsse der Bund der Beamtin ersetzen. Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass Schadenersatzansprüche nach der DSGVO unabhängig von möglichen Ansprüchen nach nationalem Recht sind, hier nach den Grundsätzen der Amtshaftung.

Wegen formaler Besonderheiten hatte der BGH über die Höhe des Schadenersatzes nicht zu entscheiden. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, müssten sie dies in einem weiteren Gerichtsverfahren klären.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent

Von Januar bis Ende Oktober ist in Deutschland der Bau von 195.400 neuen Wohnungen genehmigt worden. Das war ein Plus von 11,2 Prozent im Vorjahresvergleich, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Besonders stark war der Anstieg bei Einfamilienhäusern: Hier stieg die Zahl der Genehmigungen um 16,6 Prozent auf 37.000. Bei Mehrfamilienhäusern legten die Genehmigungen um 13,2 Prozent auf 104.100 zu.

Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hat das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten verteidigt. "Beim Mercosur-Abkommen geht es nicht um grenzenlose Märkte, sondern um klare Regeln, Mengenbegrenzungen und faire Bedingungen", sagte Kaniber der "Augsburger Allgemeinen" vom Donnerstag. "Wir stehen im globalen Wettbewerb – und für Bayern zählt jeder starke, verlässliche Partner", fügte sie hinzu. Deshalb seien gerade Länder wie Argentinien "für uns wichtig".

BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) darüber, wie lange die Schufa Daten über Zahlungsausfälle speichern darf, wenn die Schulden bezahlt wurden. Im konkreten Fall beglich der Kläger Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach längerer Zeit. Daten über solche Zahlungsausfälle speichert die Schufa für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung, weshalb Betroffene beispielsweise Miet- oder Kreditverträge oft nicht bekommen. (Az. I ZR 97/25)

Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr

Am Samstag soll das Handelsabkommen der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten in Brasilien unterzeichnet werden - doch die Einigung wackelt: Sowohl Rom als auch Paris fordern eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hingegen will sich beim EU-Gipfel "intensiv" für eine Unterzeichung noch in diesem Jahr einsetzen.

Textgröße ändern: