Pallade Veneta - Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen "Mogelpackung" von Milka

Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen "Mogelpackung" von Milka


Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen "Mogelpackung" von Milka
Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen "Mogelpackung" von Milka / Foto: Fabrice COFFRINI - AFP/Archiv

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen der reduzierten Füllmenge von Milka-Tafeln gegen den Hersteller Mondelez - es fehle ein "deutlicher Hinweis" auf die geschrumpfte Menge auf der Verpackung. Sie habe Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Armin Valet von der Verbraucherzentrale forderte zudem den Gesetzgeber auf, "endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen".

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Mondelez hatte die Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert - und gleichzeitig teils den Preis erhöht. Dafür wurde das Unternehmen heftig kritisiert, die Schokolade wurde in einer Abstimmung der Verbraucherorganisation Foodwatch zur "dreistesten Werbelüge des Jahres" gewählt.

Mondelez hatte Mitte Juli erklärt, die Kakaopreise und die Kosten in der gesamten Lieferkette seien massiv gestiegen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, habe das Unternehmen "wohlüberlegte Maßnahmen" ergreifen müssen. Das neue Gewicht der Tafeln werde deutlich auf der Verpackung angegeben, auch seien die Verbraucher in den Onlinenetzwerken informiert worden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg dagegen kritisierte am Montag, ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennfüllmenge des Produkts steht nur klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Verpackung und das Design seien identisch, die Tafel selbst sei "unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden". Die Verbraucher würden so getäuscht.

Verbraucherschützer Valet betonte: "Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen." Diese Forderung sei berechtigt, das habe sich im erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen Upfield gezeigt. Der Anbieter hatte demnach die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte laut Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge.

Valet forderte, Hersteller müssten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden.

P.Colombo--PV

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