Pallade Veneta - Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen

Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen


Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)

Textgröße ändern:

Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.

Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.

Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.

Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.

Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.

Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.

Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.

C.Conti--PV

Empfohlen

Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro

Die Krisen der vergangenen Jahre haben Deutschland einer Studie zufolge in den vergangenen Jahren fast eine Billion Euro gekostet - also knapp tausend Milliarden Euro. Für eine am Samstag veröffentlichte Untersuchung berechnete das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) den Ausfall an Wirtschaftsleistungen seit 2020, der durch das Zusammenspiel von mehreren krisenhaften Entwicklungen entstanden ist: die Corona-Pandemie, den russischen Angriff auf die Ukraine und die konfrontative Politik der USA unter Präsident Donald Trump.

Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung

Wenige Tage nach dem Abschluss eines Handelsabkommens mit Indien hat US-Präsident Donald Trump die von ihm verhängten Strafzölle in Höhe von 25 Prozent gegen das Land wieder aufgehoben. In dem am Freitag (Ortszeit) von Trump unterzeichneten Dekret heißt es, Indien habe "sich verpflichtet, den direkten oder indirekten Import von Öl aus Russland einzustellen". Indiens Premierminister Narendra Modi pries die Einigung am Samstag als "großartige Neuigkeit".

Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen

In Reaktion auf die durch US-Sanktionen verschärfte Energiekrise auf Kuba hat die Regierung in Havanna Notfallmaßnahmen angekündigt, darunter die Einführung einer Vier-Tage-Woche. Zu den Sparmaßnahmen zähle eine auf vier Tage verkürzte Arbeitswoche in staatlichen Unternehmen, Beschränkungen für den Kraftstoffverkauf und reduzierte Bus- und Zugverbindungen, erklärte Vizeregierungschef Oscar Pérez-Oliva Fraga am Freitag (Ortszeit) im Staatsfernsehen. Durch die Vorgaben solle Kraftstoff eingespart werden, um "die Lebensfähigkeit unseres Landes und die Grundversorgung zu gewährleisten".

Weißes Haus entfernt Trump-Video mit Obamas als Affen nach Aufschrei

Nach einem öffentlichen Aufschrei ist ein Video auf der Onlineplattform Truth Social von US-Präsident Donald Trump wieder entfernt worden, in dem der frühere Präsident Barack Obama und seine Ehefrau Michelle als Affen verunglimpft werden. Das Weiße Haus erklärte am Freitag, ein Mitarbeiter habe den Beitrag "irrtümlich veröffentlicht". Politiker der oppositionellen Demokraten wie auch von Trumps Republikanern hatten den Clip als "rassistisch" verurteilt.

Textgröße ändern: