Pallade Veneta - Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig

Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig


Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig
Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig / Foto: jody amiet - AFP/Archiv

Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen ist größtenteils gültig - zwei Bestimmungen erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag allerdings für nichtig. Eine Klage Dänemarks hatte damit begrenzt Erfolg. (Az. C‑19/23)

Textgröße ändern:

Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung und Aktualisierung berücksichtigen mussten - die Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen. Das wertete der EuGH als direkten Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts und somit als unzulässig.

Zweitens kippten die europäischen Richterinnen und Richter das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.

Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig war. Der EuGH gab Dänemark nun allerdings nur teilweise Recht. Der Ausschluss der Zuständigkeit der EU erstrecke sich nicht auf alle Fragen, die mit Arbeitsentgelt in Zusammenhang stünden, erklärte er.

Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollen. In Deutschland sorgte das immer wieder für Diskussionen.

In ihrem Koalitionsvertrag bezogen sich Union und SPD auf die EU-Richtlinie und hielten fest, dass sich die Mindestlohnkommission "sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten" orientiere. So sei "ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar".

Der Mindestlohn in Deutschland steigt zum Jahreswechsel auch deutlich, aber nicht auf 15 Euro. 2026 soll er 13,90 Euro betragen und 2027 auf 14,60 Euro steigen. Das beschloss das Bundeskabinett vor einigen Tagen auf Empfehlung der Mindestlohnkommission. Aus der Opposition und teils auch aus der SPD kam Kritik.

Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass das Gremium alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt

Weil er während der Schülerproteste in Frankreich aus nächster Nähe eine Tränengasgranate auf einen 14-Jährigen abgefeuert hat, ist ein Polizist wegen Gewaltanwendung angeklagt worden. Der Beamte sei nach dem Vorfall in Saint-Ouen-l'Aumône nordwestlich von Paris nicht in Untersuchungshaft genommen sondern unter richterliche Aufsicht gestellt worden, teilte ein örtlicher Staatsanwalt am Dienstag mit.

Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt

Die russische Justiz hat ein Verfahren gegen die Leiterin eines Kinderhospizes eingestellt, der die Verbreitung von Falschinformationen über die russische Armee vorgeworfen worden war. Die Ermittlungen gegen Lida Moniawa seien "mangels strafrechtlich relevanter Tatbestände" beendet worden, sagte ihr Anwalt Michail Birjukow am Dienstag. Ihre Organisation bestätigte die Einstellung des Verfahrens und erklärte: "Es grenzt an ein Wunder!"

Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor

Das auf Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte französische Startup Mistral hat die Einführung eines neuen Modells angekündigt, mit dem das Unternehmen im KI-Wettrennen Boden gutmachen will. Das neue Modell ML4 werde es Nutzern erlauben, die Parameter der KI anzupassen, teilte Mistral am Dienstag mit. Dies soll demnach nicht nur eine bessere Leistung ermöglichen - sondern auch mehr Sicherheit für Kunden, die ihre Daten privat halten wollen.

Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht anhaltende Auswirkungen von Kriegen und Krisen weltweit auf das Preisniveau von Lebensmitteln und Energie. Die Preise für lebensnotwendige Güter seien im Vergleich zu anderen Gütern inzwischen seit Jahren deutlich erhöht, erklärte der IWF am Dienstag. Die Menschen seien "mit einer anhaltenden Verschlechterung der Erschwinglichkeit von Gütern des täglichen Bedarfs" konfrontiert.

Textgröße ändern: