Pallade Veneta - "Flickenteppich" Grundsteuer: Eigentümerverband beklagt teils große Unterschiede

"Flickenteppich" Grundsteuer: Eigentümerverband beklagt teils große Unterschiede


"Flickenteppich" Grundsteuer: Eigentümerverband beklagt teils große Unterschiede
"Flickenteppich" Grundsteuer: Eigentümerverband beklagt teils große Unterschiede / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die seit Januar gültige neue Grundsteuer stößt beim Eigentümerverband Haus & Grund auf Kritik. Für Eigentümer sei "ein Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen" entstanden, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke am Donnerstag in Berlin. Eine Analyse der hundert größten Städte im Auftrag des Eigentümerverbandes kommt demnach zu dem Ergebnis, dass die Reform vielerorts "für satte Steuererhöhungen genutzt" worden sei - teils verbilligten sich die Sätze allerdings auch.

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Laut der Auswertung von IW Consult, einer Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), liegt Zwickau in Sachsen mit 258 Euro pro Jahr für ein Musterhaus an der Spitze der günstigsten Großstädte. Am Ende des Feldes stehen Tübingen, Mannheim, Heidelberg, Stuttgart und Karlsruhe, die allesamt in Baden-Württemberg liegen. In Tübingen werden demnach 1377 Euro pro Jahr fällig.

Auch zwischen den Bundesländern gibt es dem Grundsteuerranking zufolge teils große Unterschiede. So zahlten Eigentümer eines Einfamilienhauses in den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin hingegen 850 Euro, erklärte Haus & Grund.

Hintergrund ist, dass seit Anfang des Jahres für rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien neue Regeln für die Festsetzung der Grundsteuer gelten, welche wiederum neben der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zählt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die vorherige Regelung 2018 gekippt, weil sie nach überholten "Einheitswerten" berechnet worden war. Vielerorts wurden dadurch immense Wertsteigerungen von Immobilien nicht berücksichtigt.

Im Zuge der Grundsteuerreform trafen die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern eigene Regelungen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Die übrigen elf Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell, das zur Steuerbemessung fiktive Mieteinnahmen und den Bodenwert heranzieht.

Haus & Grund kritisierte, dass die Modellwahl der Länder und die Hebesatzpolitik der Städte die Höhe der Grundsteuer nach der Reform "stärker denn je" bestimme. "Für Eigentümer entsteht dadurch keine verlässliche, gerechte Belastung", kritisierte Warnecke. Der Verband sprach sich dafür aus, das bayerische oder das niedersächsische Grundsteuermodell "umgehend in allen Ländern einzuführen". Das wertorientierte Modell in Baden-Württemberg habe dem Bundesland hingegen "einen beispiellosen Abstieg im Ranking beschert". Auch das Bundesmodell habe "zahlreiche Steuersteigerungen ermöglicht".

Laut dem Ranking fällt die Jahresgrundsteuer in der Hälfte der 16 Bundesländer höher aus als noch 2024, darunter neben Baden-Württemberg auch Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und das Saarland. in den übrigen acht Ländern sanken die Beträge indes. Bezogen auf alle 100 untersuchten Städte stieg die Jahresgrundsteuer durchschnittlich um 46 Euro.

C.Grillo--PV

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