Pallade Veneta - Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz

Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz


Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz
Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz / Foto: Wojtek RADWANSKI - AFP

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen zu einer Entschädigungszahlung an eine Frau verurteilt, die wegen der unsicheren Rechtslage in Polen im Ausland abtreiben musste. Die Verzögerung bei einer Änderung des Abtreibungsrechts habe eine "Situation anhaltender Unsicherheit" verursacht, die einen Eingriff in das Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Donnerstag.

Textgröße ändern:

Die 1981 geborene Frau hatte vor dem EGMR geklagt, weil sie im November 2020 zu einer Privatklinik in den Niederlanden reisen musste, um einen Fötus mit Down-Syndrom abzutreiben. Ein polnisches Gesetz aus dem Jahr 1993 erlaubte Abtreibungen, wenn bei einer pränatalen Untersuchung ein Gendefekt bei Fötus festgestellt wurde. Im Oktober 2020 stufte das polnische Verfassungsgericht das Gesetz jedoch als verfassungswidrig ein. Das Urteil, das eine Welle des Protests auslöste, wurde aber erst Ende Januar 2021 veröffentlicht.

Die dadurch verursachte "Situation verlängerter Unsicherheit" habe einen Eingriff in das Privat- und Familienleben der Klägerin dargestellt, urteilte das Gericht. Der EGMR wies Polen an, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1495 Euro für den entstandenen finanziellen Schaden sowie 15.000 Euro für weitere Schäden an die Frau zu leisten.

Natalia Broniarczyk von der polnischen Hilfsorganisation Aborcyjny Dream Team bezeichnete Entscheidung als "fair". Noch immer reisten pro Tag durchschnittlich sieben Frauen aus Polen für Abtreibungen ins Ausland, betonte sie.

Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: