Pallade Veneta - Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein

Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein


Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein
Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein / Foto: Maxim Shemetov - POOL/AFP

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte, geht es um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt. Der slowakische nationalistische Regierungschef Robert Fico verteidigte die Verfassungsänderung und erteilte einer erneuten Änderung eine Absage.

Textgröße ändern:

Die Verfassungsänderung war Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen in dem osteuropäischen Land. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Die EU-Kommission erklärte in einer Mitteilung, die Slowakei habe damit gegen "grundlegende Prinzipien" des EU-Rechts verstoßen, insbesondere gegen "die Prinzipien des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung" dieses Rechts.

Ministerpräsident Fico, ein Unterstützer von US-Präsident Donald Trump, verteidigte die Verfassungsänderung und betonte, die Slowakei habe das "Recht" dazu. "Ich kann zu hundert Prozent zusagen, dass es keine Änderung geben wird", sagte er vor Journalisten.

Die Slowakei hatte auf Initiative des nationalistischen Regierungschef Fico die Verfassung dahingehend geändert, dass künftig bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen. Dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, war bereits während Ficos früherer Amtszeit als Regierungschef im Jahr 2014 festgelegt worden. Außerdem wurde nun festgeschrieben, dass die "Souveränität" der Slowakei in "kulturellen und ethischen Fragen" Vorrang vor EU-Recht habe.

Nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärte die EU-Kommission. Die slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung hingewiesen worden, hieß es weiter. Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der Kommission zu antworten.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: